Untersuchungsrichter in Nordrhein-Westfalen sind ohne moderne Technik, und am Personal hapert es auch. Dabei müssen die gut 190 Eilrichter bei den Amtsgerichten schnell und korrekt darüber entscheiden, ob ein Beschuldigter in Untersuchungshaft geschickt, seine Wohnung durchsucht wird oder Blutproben entnommen werden.
Trotz dieser hohen Anforderungen sind die Richter offenbar von den Errungenschaften der Informationstechnologie ausgeschlossen. Sie haben keine dienstlichen Smartphones, noch nicht mal Notebooks mit UMTS-Anschluss. Zumindest diese “Essentials” fordert jetzt der Landesverband des Deutschen Richterbundes (DRB) als Standardausrüstung.
Die Eilrichter müssten ggf. auch auswärts online sein, recherchieren und kommunizieren können, begründete DRB-Sprecher Christan Happe auf dem 2. Amtsrichtertag in Mülheim die Wunschliste. Die Interessenvertretung beklagt auch, dass Untersuchungsrichter kein ausreichendes Hilfspersonal für ihren hektischen Job haben. Happe: „Den Eilrichtern fehlt so gut wie jede personelle Unterstützung bei der Arbeit.”
Es gebe überdies Kollegen, die seien von 9 bis 21 Uhr im Dienst. Hier müsse auch das Thema bezahlte Überstunden besprochen werden. Happe: „Für Bereitschaftsdienste bekommen beispielsweise Ärzte längst einen finanziellen Ausgleich“. (pbd)