Was es bei Fahrrädern schon lange gibt, wollen BMW und Sixt jetzt auch mit Autos möglich machen. DriveNow heißt ihr neues Carsharing-Angebot. Jeder Nutzer soll einfach in einen DriveNow-Wagen einsteigen, mit ihm fahren und das Auto dann an beliebiger Stelle zurücklassen können. BMW und Sixt erklären das Konzept in einem kurzen Video. Ich hätte allerdings juristische Skrupel, mich anzumelden. Das hat mit dem “Autoschlüssel” zu tun…
DriveNow packt, so verstehe ich das Video, alle notwendigen Daten in einen RFID-Chip. Dieser Chip sitzt wiederum auf einem Aufkleber. Und jetzt kommt’s: Der Aufkleber soll auf den Führerschein des Nutzers gepappt werden und zusammen mit diesem den “Schlüssel” für die Autos ergeben. Außerdem dient er zur Nutzungserfassung und Abrechnung.
Der Aufkleber wird wahrscheinlich kaum vom Führerschein zu trennen sein, ohne den Key kaputt zu machen. Die Überlegung wird sein, dass der eine oder andere Kunde vielleicht versucht ist, entgegen den Geschäftsbedingungen seinen Key zu “verleihen”. Diese Idee verliert aber deutlich an Reiz, wenn man dafür den eigenen Führerschein aus der Hand geben muss.
Nun frage ich mich, was wohl die Polizei von dem Aufkleber hält. Oder die Führerscheinstellen. Immerhin ist der Führerschein eine öffentliche Urkunde. Diese Urkunde darf man nicht verfälschen. Außerdem darf man sie nicht in verfälschter Form gebrauchen.
Gerade zu veränderten Führerscheinen gibt es eine Latte von Urteilen. So werden immer wieder Autofahrer der Urkundenfälschung beschuldigt, weil sie eine laminierte Kopie ihres Führerscheins zeigen. Gerichte haben sich auch schon mit der Frage beschäftigt, ob es strafbar ist, wenn jemand eine Fahrerlaubnisklasse dazu schreibt oder wegradiert, auch wenn er bei der Kontrolle gar kein Fahrzeug dieser Klasse fährt. Weiter gibt es Urteile zu der Frage, ob von Behörden angebrachte Aufkleber (z.B. ein Fahrverbot) auf ausländischen Führerscheinen abgeknibbelt werden dürfen.
Das betrifft sicherlich nicht direkt den Schlüsselaufkleber von DriveNow. Es zeigt aber, wie sensibel gerade Polizeibeamte sind, wenn ihnen ein auf den ersten Blick manipulierter Führerschein gezeigt wird. Selbst wenn der DriveNow-Aufkleber sehr transparant sein sollte (im Video sieht er nicht so aus), reduziert er doch die freie Sicht auf Informationen über den Inhaber, Führerscheinklassen und die Gültigkeit. Diese Informationen finden sich nämlich auf beiden Seiten des Führerscheins; keine Seite ist ungenutzt. Gleiches gilt für die Sicherheitsmerkmale, zum Beispiel Hologramme und Silberfaden.
Für DriveNow-Kunden dürfte die Gefahr also groß sein, dass sich eine Verkehrskontrolle etwas länger gestaltet als normal. Selbst wenn Polizeibeamte dann auf der Wache das Konzept ergoogelt und für harmlos befunden haben, bleibt der formaljuristische Aspekt der Urkundenverfälschung. Für die braucht man keinen wirtschaftlichen Schaden, ein Anfangsverdacht ist schnell bejaht und eine Anzeige schnell geschrieben.
Den Verteidiger bezahlt sicher nicht DriveNow. Sondern allenfalls der Verkehrsrechtsschutz, sofern man welchen hat.