Das Landgericht hat einen Zeugen geladen. Es geht um einen Totschlag in einer Familie mit Migrationshintergrund. In dem Schreiben findet sich, wie auch sonst bei Zeugenladungen dieser Strafkammer, ein besonderer Hinweis. Dieser lautet:
Zum Zwecke der Mitteilung kurzfristiger Terminverschiebungen wird gebeten, Ihre telefonische Erreichbarkeit schriftlich oder per e-mail zu o.g. Aktenzeichen mitzuteilen.
Freundlich gemeint und ein keineswegs selbstverständliches Angebot, aber die Ausdrucksweise dürfte die Erfolgsquote nicht gerade steigern.