Die Bußgeldstelle der Berliner Polizei wies bislang im Briefkopf darauf hin, dass Einsprüche per E-Mail nicht möglich sind. Die Behörde geht mit der Zeit. Seit neuestem lautet der Text wie folgt:
Ein Rechtsbehelf kann weder per E-Mail noch per E-Post-Brief wirksam eingelegt werden.
Die Deutsche Post (“Verbindlich.Vertraulich.Verlässlich”) wird es mit Freuden lesen.