Bahn: Flächendeckende Videoüberwachung durch die Hintertür?

Im Rahmen einer “Automatisierung” ihres Fahrbetriebes plant die Deutsche Bahn offenbar die Video-Komplettüberwachung aller Bahnsteige. Teilweise geschieht dies wohl auch, ohne Bahnkunden am Bahngleis auf die Videoüberwachung hinzuweisen. Dies zeigt Daten-Speicherung.de am Beispiel des Bahnhofs Itzehoe. Dort beobachten Videokameras das Geschehen auf den Bahngleisen; ein Hinweisschild gibt es nicht.

Die Bahn begründet in einer Stellungnahme ihre Maßnahme damit, dass der Fahrbetrieb immer mehr zentral gesteuert werde:

Weil durch den MA, der die Anlage steuert, kein direkter Sichtkontakt mehr auf den Bahnsteig besteht, erhält dieser die elektronische Sicht, um Umsteigevorgänge zu sehen. Er wird damit in die Lage versetzt, situationsbezogene zusätzliche Ansagen zu machen usw. Die Bilder der Kameras werden nicht aufgezeichnet.

Nur zur Steuerung des Bahnverkehrs scheinen die Anlagen aber wohl nicht gedacht. Der Hersteller der Videosysteme wirbt ausdrücklich mit dem Sicherheitsaspekt.

Daten-Speicherung.de hält die Überwachung grundsätzlich für rechtswidrig und hat dies der Bahn auch mitgeteilt:

Die Videoüberwachung des Bahnsteigs ist bereits deshalb rechtswidrig, weil an keiner Stelle darauf hingewiesen wird. § 6b Bundesdatenschutzgesetz bestimmt: „Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.“ …

Aber auch im Falle eines Hinweises wäre die Überwachung rechtswidrig, weil nicht erforderlich. Schon der Fahrdienstleiter Itzehoe hatte keinen direkten Sichtkontakt auf die Fahrgäste am Bahnsteig, jedenfalls wenn zwischen Bahnsteig und Fahrdienstleiter ein Zug stand. Das Ansagezentrum braucht dementsprechend ebensowenig direkten Sichtkontakt auf den Bahnsteig. Dies zeigen Dutzende von Bahnhöfen in Schleswig-Holstein ohne direkten Sichtkontakt des Ansagers. Die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit dieser Bahnsteige ist unzweifelhaft in vollem Umfang gewährleistet. Das Ansagezentrum muss allenfalls wissen, ob ein Zug am Bahnsteig steht. Dazu reichen aber schon Sensoren. In jedem Fall aber würde es reichen, den Gleis und damit die Züge zu filmen anstelle der Fahrgäste auf dem Bahnsteig. …

Selbst wenn es theoretisch für „situationsbezogene Ansagen“ nützlich sein könnte, die Fahrgäste zu sehen, ist es doch evident unverhältnismäßig, wegen solcher seltenen Ausnahmefälle dauerhaft sämtliche vollkommen unschuldige und unverdächtige Fahrgäste flächendeckend zu überwachen. Von den Personen, die den überwachten Bereich betreten, geht keinerlei Gefahr für Dritte aus. Die Videoüberwachung erfasst nahezu ausschließlich Personen, die keinen Anlass für eine Überwachung geben (vgl. BVerfGK 10, 330). Eine gleichwohl permanent erfolgende Videoüberwachung des Bahnsteigs muss in dieser Situation als exzessiv und unverhältnismäßig angesehen werden.

Eine Antwort der Bahn steht wohl noch aus. Klar ist aber auch nach meiner Meinung, dass die Bahn die Videoüberwachung ihrer Bahngleise nicht mit dem Argument verheimlichen darf, es gehe ihr ja nur um die Rationalisierung der Betriebsabläufe. Auch Bahnkunden haben ein Recht darauf, hinreichend deutlich darauf hingewiesen zu werden, wenn sie auf Bahnhöfen im Blickfeld von Videokameras stehen.

Andererseits halte ich es aber auch für möglich, dass eine Überwachung bestimmter Bahngleise zulässig ist, wenn die Bahn das transparent macht. Das müsste sich dann aber auf echte Brennpunkte beziehen, an denen es nachweislich gehäuft zu Straftaten kommt.

Bei Itzehoe handelt es sich übrigens nicht um einen Einzelfall. Laut Bahn werden bundesweit alle automatisierten Bahnhöfe mit diesem “Standard” ausgestattet.