Nach dem Schoko-Osterhasen hat es nun auch die Badeente geschafft: Sie ist zum gerichtlichen Streitobjekt geworden. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz fochten zwei Versandhändler um die Frage, ob Badeenten “Hygieneartikel” sind und der Käufer deswegen nur ein eingeschränktes Rückgaberecht hat.
Gegenstand des Rechtsstreit war nicht die gemeine Badeente in gelb. Vielmehr ging es um Badeenten in den Vereinsfarben von Bundesligavereinen. Und um solche mit Vibratorfunktion.
Das Oberlandesgericht Koblenz befand, Verbraucher verbänden mit dem Begriff “Hygiene” vorrangig Körperreinlichkeit, Gesundheitspflege und Gesundheitsfürsorge.
Die umstrittenen Badeenten vermochten die Richter eher nicht unter diese Begriffe einzuordnen. Sie stellten fest: Badeenten in den Vereinsfarben der Bundesligavereine sind nicht als Hygieneartikel, sondern als Fanartikel anzusehen. Eine Badeente mit Vibratorfunktion ist ebenfalls kein Hygienartikel, sondern ein Erotikspielzeug.
Auf dieser Grundlage konnte das Gericht den Rechtsstreit dann auch entscheiden. Die im Schokohasen-Prozess als Beweismittel eingereichten Schokohasen sind während des Verfahrens übrigens verschwunden. Hoffentlich passiert das nicht auch in Koblenz mit den Fanartikeln und dem Erotikspielzeug.
OLK Koblenz, Beschluss vom 9. Februar 2011, Akrenzeichen 9 W 680/10