Beichtvater

In einem Rechtsstreit hatte die Gegenseite den Hausmeister als Universalzeugen benannt. Er sollte bestätigen, dass sich gewisse Dinge so und nicht anders zugetragen haben. Wir haben den Hausmeister als Zeugen abgelehnt, weil er nur vom “Hörensagen” berichten kann. Zeugen taugen normalerweise nur etwas, wenn sie etwas selbst gesehen oder gehört haben.

Darauf schreibt die andere Seite:

Ein Hausmeister ist nun einmal, was als gerichtsbekannt unterstellt wird, mehr oder weniger der “Beichtvater”, an welchen zu beanstandende Vorgänge in dem von ihm betreuten Anwesen in allererster Linie herangetragen werden.

Natürlich kann ein Hausmeister nicht ständig vor Ort sein und damit alle einzelnen Vorgänge direkt mitbekommen. Ihm werden sie aber zugetragen, so dass er zwangsläufig in allererster Linie vom “Hören-Sagen” berichten kann.

Es ist zwar erkennbar das Gegenteil gemeint, aber eigentlich gibt man uns recht. Ist ja auch mal schön.