Preisangaben für kostenpflichtige Anrufe müssen nicht nur verständlich, sondern auch kurz sein. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Köln die Abschaltung der Servicerufnummer 11861 bestätigt. Die Betreiber brauchten 1:47 Minuten, um den Anrufern zu sagen, dass der Anruf knapp zwei Euro pro Minute kostet.
Die Bahn hatte unter der Nummer früher Reiseinformationen gegeben und ins Kundenzentrum durchgestellt. Die Bahn bietet heute jedoch 0180er-Nummern und gab den Anschluss deshalb frei. Zuletzt nutzte ihn ein privater Auskunfts- und Weitervermittlungsdienst. Das Unternehmen soll Anrufer fast zwei Minuten hingehalten haben, bevor es die tatsächlichen Kosten ansagte. Dies beanstandete die Bundesnetzagentur und schaltete den Anschluss ab.
Das Verwaltungsgericht Köln sah ebenfalls den Missbrauch. So eine lange Ansage sei nicht mehr im Sinne des Gesetzes; sie verursache unzulässige Kosten für die Anrufer.
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 14. Februar 2011, Aktenzeichen 1 L 1908/10