Der NDR hat ihn mit einer Reportage zum „Drückerkönig“ erhoben. Seitdem er das weiß, läuft Carsten Maschmeyer, Gründer des Finanzdienstleisters AWD, juristisch auf Hochtouren.
Ein dickes Schreiben von Maschmeyers Presseanwalt an ARD-Intendanten hat die Ausstrahlung der Sendung nicht verhindert. Nun lässt Maschmeyer den renommierten Hamburger Verteidiger Gerhard Strate in einem Gutachten prüfen, ob er den Verantwortlichen strafrechtlich an den Karren fahren kann.
Die Welt zitert Anwalt Strate,
Maschmeyer habe ihn um ein „Gutachten“ gebeten. Möglicherweise sei mit der Reportage gegen die Paragraphen 240 und 241a des Strafgesetzbuches sowie gegen Paragraph 33 des Kunsturheberrechtsgesetzes verstoßen worden.
Das klingt sehr wichtig. Aber man braucht beispielsweise nur § 241a Strafgesetzbuch anzulesen. Dann realisiert man schnell, was das für eine tolle Munition ist, mit der Maschmeyer schießen möchte:
Politische Verdächtigung
Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. …
Wie man eigentlich auch ohne Staatsexamen sieht, hat die Norm etwas mit politischer Verfolgung zu tun, die sich in Gewalt- und Willkürmaßnahmen äußert. Sie gilt nach überwiegender Auffassung ohnehin nur für Maßnahmen ausländischer Behörden. Mit dem Paragrafen wollte man in erster Linie deutsche Spione schützen und auch ein Instrument gegen das DDR-System, insbesondere die Stasi, haben.
§ 241a StGB passt vorne und hinten nicht, es sei denn man liest nur den Satzteil „in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden“. Carsten Maschmeyer traue ich zu, dass er gerne diese Rosine picken möchte. Aber auch damit wird er nicht zu einem Fall für amnesty international.
Gerhard Strate hätte seinem Mandanten erklären müssen, dass außer dieser paar Worte nun rein gar nichts vom Straftatbestand auf einen kritischen Fernsehbericht passt. Stattdessen wirft Strate einen, wie juristische Korrektoren an den Rand schreiben würden, „fernliegenden“ Paragrafen in den Raum, als könne man wirklich ernsthaft darüber diskutieren.
Aber wer will es dem Kollegen verdenken? Sein Honorar enthält garantiert einen angemessenen Peinlichkeitszuschlag.
Nachtrag: Szene aus Kir Royal
(via Kommentare)