Das Landgericht Essen hat „schwunghaften Handel“ mit Marihuana nicht nur zum Anlass genommen, einen 62-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Haft zu verurteilen. Das Gericht ordnete auch die Sicherungsverwahrung an, berichtet Der Westen.
Der 62-Jährige soll zwischen Mai und Juli 2010 fünf Mal Marihuana im Kilobereich aus den Niederlanden besorgt oder sogar selbst über die Grenze gebracht haben. Das Gericht warf dem Mann vor, er sei quasi unbelehrbar. Sogar nach einem Herzinfarkt sei er wieder straffällig geworden. „Er ist nicht zu beeindrucken“, erklärte der Vorsitzende laut dem Bericht. Ein Gutachter soll dem Mann attestiert haben, er sei fast schon ein Berufsverbrecher.
Drogenhandel ist sicher nichts Schönes. Aber mit sechseinhalb Jahren Gefängnis erhält der Betroffene eine Strafe, die für die genannten Mengen nicht milde ist. Zumal es sich bei Marihuana um eine weiche Droge handelt, über deren Legalisierung ja sogar gestritten wird.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, bleibt der Betroffene auch nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe im Gewahrsam. Ein Gutachter muss alle zwei Jahre prüfen, ob er er noch „gefährlich“ ist. Grundsätzlich ist die Sicherungsverwahrung in ihrer aktuellen Fassung unbefristet; die Höchstgrenze von zehn Jahren gibt es nicht mehr. Für den Angeklagten kann das faktisch lebenslang bedeuten.
Das Landgericht Essen scheint hier übers Ziel hinausgeschossen zu sein. Aber vielleicht braucht es gerade solcher Fälle, um dieses grausame und, wie ich meine, nicht mit den Grundrechten zu vereinbarende und einem Rechtsstaat unwürdige unbefristete Wegschließen von Menschen eines Tages zu Fall zu bringen.
(Danke an Christian K. für den Hinweis)