Die Deutsche Richterzeitung wirft in ihrer aktuellen Ausgabe einen „Blick ins Netz“. Dieser trifft dann auch auf juristische Blogs. Zitat:
Neben klassischen, oftmals relativ statischen Internetseiten bestimmen seit einigen Jahren sogenannte Blogs das Bild des WWW: Insbesondere zu aktuellen rechtspolitischen Fragen bietet diese Form der Publikation im »Web 2.0« mit besonders intensiver Vernetzung und gern genutzten Kommentarfunktionen einen echten Mehrwert gegenüber klassischen Seiten.
Die Anwaltschaft hat diese Vorteile offenbar erkannt, sodass viele Kanzleien inzwischen einen »Blog« anbieten, auf dem sie zu aktuellen Rechtsfragen Stellung beziehen oder auch bisweilen skurrile Erlebnisse aus ihrem Berufsalltag aufgreifen.
Gerade für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz kann es sehr erhellend sein, sich vor Augen zu führen, wie die eigene Arbeit auf der »anderen« Seite wahrgenommen wird. Beispielhaft für viele lesenswerte Anwalts-Blogs seien die meinungsstarken und zugleich humorvollen Seiten kanzlei-hoenig.info sowie lawblog.de genannt.
Beim Kollegen Hoenig, dem ich für den Hinweis danke, wird in den Kommentaren gleich eine alte Geschichte zum Verhältnis Anwalt – Richter neu aufgekocht.