Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar hat seine Internetseite heute abgeschaltet. Das teilt er selbst mit. Auslöser war ein Artikel des Rechtsanwalts Thomas Stadler. Darin wies Stadler dem Hamburger Datenschutzbeauftragten nach, dass Caspar auf seiner eigenen Seite möglicherweise unzulässige Trackingsoftware verwendet – nämlich das Tracking-Tool der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW).
Das Tracking-Tool hält etwa die IP-Adressen aller Besucher vollständig fest und übermittelt sie an die IVW. Unstreitig ist jedenfalls, dass die IVW die IP-Adressen mindestens kurzzeitig verwertet. Sie ist selbst der Meinung ist, ihr Angebot müsse erst noch dem geltenden Datenschutz angepasst werden (siehe Kommentar 19 zu Thomas Stadlers Beitrag).
Nach Professor Caspars Datenhunger hätte sicher kein Hahn sonderlich laut gekräht, wäre er nicht erst vor Tagen als besonders aggressiver Google-Gegner aufgefallen. Der Software Google Analytics, die ebenfalls Konfigurationen zulässt, bei denen IP-Adressen und andere sensible Nutzerdaten gespeichert und verarbeitet werden, attestierte der Datenschutzbeauftragte öffentlichkeitswirksam große Gefährlichkeit. Er schimpfte nicht nur auf Google und brach reichlich pathetisch die „Verhandlungen“ mit dem US-Unternehmen ab. Nein, Caspar drohte auch deutschen Nutzern von Analytics, das auch unter Privatleuten sehr beliebt ist, Bußgelder an (Bericht der FAZ).
Richtig peinlich wurde es dann gestern, als sich Caspar in Thomas Stadlers Blog zu Wort meldete. Er räumte ein, dass auch das IVW-Tool aus seiner Sicht zu viele Daten speichert, redete sich aber damit heraus, dass seine Seite von der Stadt Hamburg gehostet wird. Deshalb habe er keinen Einfluss auf die verwendete Analyse-Software, wenngleich schon seit längerem mit IVW gesprochen werde.
Stadler erwiderte darauf, was Caspar eigentlich selbst wissen sollte:
Als Diensteanbieter und damit auch datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle berufen Sie sich auf die Verantwortung eines Vordienstleisters. Einem Unternehmen, das Ihrer Behörde gegenüber so argumentiert, würden Sie das wohl kaum durchgehen lassen.
Immerhin kann Caspar jetzt ja den Musterprozess gegen die Stadt Hamburg führen. Übrigens böten sich auch viele andere deutsche Behörden, darunter auch Berliner Ministerien, als geeignete Gegner an. In großer Zahl speichern sie auf eine Art und Weise Nutzerdaten, die der Hamburger Datenschutzbeauftragte für unzulässig hält.