In einem Prozess geht es darum, ob eine Glücksspielfirma Callcenter betrieben und somit selbst Kunden telefonisch übers Ohr gehauen hat. Der Anwalt des Unternehmens bestreitet dies vehement und will den Beklagten, einen ehemaligen Mitarbeiter, deshalb zur Unterlassung dieser Behauptung verurteilen lassen. Angeblich sind immer nur „externe Callcenter“ eingesetzt worden, mit dem Telefonverkauf habe die Firma selbst rein gar nichts zu tun gehabt.
Dummerweise legt der Anwaltskollege seinem letzten Schriftsatz auch eine interne E-Mail der Glücksspielfirma an ihn bei. Verfasser ist der Geschäftsführer. Diese Mail beginnt mit den Worten:
Der Herr K. hat für uns als Callagent gearbeitet. Seine Aufgaben als Callagent waren unsere Interessenten anzurufen und als Kunden zu gewinnen.
Die Wahrheit mundgerecht in der Anlage. Hat man auch nicht jeden Tag.