Nur um nicht von einem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft überrumpelt zu werden, hatte ich Berufung gegen das Urteil einer Strafrichterin eingelegt. In dem Schreiben wies ich gleich darauf hin, man möge mich doch benachrichtigen, ob die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt hat. Jeder Richter weiß dann, der Verteidiger nimmt die Berufung zurück, falls von der anderen Seite nichts kommt.
In diesem Fall rief die Richterin auch durch und wir verblieben so, dass sie meine – durch die Blume ja ohnehin schon in Aussicht gestellte – Berufungsrücknahme kurzerhand in der Akte vermerkt. Aber leider haben wir die Rechnung ohne die Staatsanwaltschaft gemacht. Diese besteht jetzt darauf, dass ich die Berufung schriftlich zurücknehme. Sonst müsse die Akte ans Landgericht geschickt und die Berufung verhandelt werden.
Natürlich ist das zu 110 % korrekt. Ich verüble es dem Staatsanwalt noch nicht mal, dass er sich so pingelig gibt. Wahrscheinlich ist er einfach schon mal von einem Anwalt, der nicht zu seinem Wort steht, aufs Kreuz gelegt worden.