Die E-Mail eines Dienstvorgesetzten hat bei einem Beamten einer Landesbehörde „krankhafte Gedanken und Impulse“ ausgelöst. Diese Mail zeigte im Anhang freizügige Fotos von Frauen „in anstößiger Art und Weise“. Der Vorgesetzte hatte die Mail als eine Art „Kettenbrief“ an seine Untergebenen geschickt.
Die Mail führte bei dem Beamten laut Feststellung seiner Ärzte zu Gefühlen und Vorstellungen, die vom ihm als unsinnig, übertrieben oder quälend erlebt werden. Sie führten, so jedenfalls ein medizinisches Gutachten, „regelhaft zu deutlicher Beeinträchtigung in den Alltagsfunktionen“.
Die Krankheit sei „sehr schambesetzt, quälend und immer wieder von Zweifeln bestimmt“. Aufgrund dieser Störungen klagte der Beamte gegen das Land Nordrhein-Westfalen und bekam Zustimmung vom Verwaltungsgericht Düsseldorf (AZ: 23 K 5235/07). Die E-Mail des Vorgesetzten habe eine Erkrankung ausgelöst, die als Dienstunfall zu werten sei.
Für die Behandlungskosten und Spätfolgen hafte demnach der Staat. (pbd)