Mit Massenfreisprüchen mutmaßlicher Temposünder sorgt ein Herforder Amtsrichter für Aufsehen. Jetzt ist eines der ersten Urteile veröffentlicht worden (PDF). Im wesentlichen hat der Richter zwei Argumente:
1. Es gibt nach wie vor keine Ermächtigungsgrundlage für Blitzerfotos.
Aus Sicht eines Betroffenen stellt sich die Anwendung dieses „Terroristenparagraphen“ jedoch als justizpolitische Katastrophe dar. Es dürfte einem normalen Kraftfahrer nicht zu vermitteln sein, dass er bezüglich der Anfertigung von Bildaufnahmen auf die gleiche Stufe wie ein Schwerverbrecher gestellt wird.
2. Tempomessungen sind nur an Gefahrenstellen zulässig. In Wirklichkeit wird meist nur noch wegen des Geldes geblitzt.
Das erkennende Gericht hat in den letzten Jahrzehnten bisher kein einziges Mal erlebt, dass eine Bußgeldbehörde irgendwelche Überlegungen zum Grund und
Anlass der Geschwindigkeitsüberschreitung aktenkundig gemacht hat. Wenn
insoweit Polizeibeamte oder die Messbeamten der Kommunalbehörden als Zeugen befragt wurden, kamen stets vage Auskünfte, es gebe dort einen „Unfallschwerpunkt“. Konkrete Einzelheiten dazu konnten die Zeugen jedoch niemals benennen.
(Danke an Dietz V. für den Hinweis)