Es war ordentlich Arbeit, aber am Ende wurde mein Mandant von der Untersuchungshaft verschont. Bei der Polizei stieß das nicht gerade auf Begeisterung, wie ich jetzt der Akte entnehme.
Im Abschlussbericht weist der zuständige Kommissar mehrfach auf das „erhebliche Maß krimineller Energie“ bei meinem Mandanten hin und darauf, dass dieser seine Gewaltbereitschaft verharmlose.
Darüber kann man ja reden. Aber nicht über ein weiteres Argument, das in diesem Zusammenhang gegen meinen Mandanten vorgebracht wird:
Weiterhin hat der Beschuldigte in der Vergangenheit wiederholt Einrichtungen des sogenannten „Rotlichtmilieus“ aufgesucht.
Da muss der Frust schon sehr tief sitzen.