Vor dem Amtsgericht Düsseldorf musste sich ein 32-jähriger Jurist wegen Betrugs verantworten. Der Mann hatte nach erfolglosen Bewerbungen mit seiner Examensnote „ausreichend“ die Note in „voll befriedigend“ geändert. So sicherte er sich einen vielversprechenden Karrierestart.
Im Mai 2009 versuchte der Mann sein Glück bei einer Großkanzlei in Düsseldorf. Dort winkten 100.000 Euro Einstiegsgehalt. Allerdings war dem Juristen bekannt, dass er mit seinem „ausreichend“ kaum Chancen hatte, überhaupt zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden.
Also änderte er seine Note auf dem Zeugnis in „voll befriedigend“, was als Prädikatsexamen gilt. Die Großkanzlei war angetan und stellte den Bewerber ein. Allerdings dauerte es nicht lange, bis er wegen schlechter Leistungen und mangelhafter Englischkenntnisse Argwohn weckte.
Die Vorgesetzten des Juristen fragten beim Prüfungsamt der Universität Rostock nach. Es folgte ein Aufhebungsvertrag, in dem sich der Junganwalt auch verpflichtete, das gesamte bisher gezahlte Gehalt (75.000 Euro) zu erstatten.
Der 32-Jährige bewarb sich aber trotzdem weiter mit der falschen Examensnote. Eine Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen machte ihn zum Leiter des Personalamtes. Als sich die Staatsanwaltschaft nach drei Monaten im August 2010 bei der Stadtverwaltung meldete, kam auch der neue Schwindel ans Licht.
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den Hochstapler nun zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Der Angeklagte war, so der Strafrichter, einsichtig und geständig. Er versprach vor Gericht insbesondere, sich nur noch mit seinem echten Zeugnis zu bewerben.