Zum ersten Mal nach der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und mehr als 500 Verletzten vor knapp vier Monaten in Duisburg prüft die Staatsanwaltschaft einen konkreten Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körpverletzung „gegen bestimmte Personen“. Das berichtete gestern Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) dem Rechtsausschuss des Landtages.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat bislang 1.336 Zeugen vernommen. Darunter sind 672 Besucher, 479 Polizeibeamte und Feuerwehrleute, 146 Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes des Veranstalters und 39 städtische Bedienstete. Bei der Staatsanwaltschaft liegen bislang 406 Strafanzeigen vor.
Konkrete Namen von Beschuldigten oder Zeugen nannte der Minister dem Rechtsausschuss aber nicht und berief sich dabei auf das staatliche Geheimhaltungsinteresse, das dem Informationsanspruch des Parlaments entgegenstehe. CDU-Rechtsexperte Peter Biesenbach vermutet hinter der Weigerung ein Interesse der Landesregierung, „Informationen unter Verschluss zu halten“.
Dem schloss sich Horst Engel von der FDP an. Die Abgeordnete Monika Düker (Grüne) hielt dagegen, das Parlament sei „keine parallele Ermittlungsbehörde“ zu Kripo und Staatsanwaltschaft. (pbd)