Meine Mandantin sitzt in Abschiebehaft. Die Haftdauer hatte das Amtsgericht Neuss zunächst auf drei Monate beschränkt. Das ist gesetzlich auch so vorgesehen. Wie zu erwarten, beantragte die Ausländerbehörde, die Haft um weitere drei Monate zu verlängern. Auch das ist möglich.
Vor der Entscheidung muss das Gericht die Betroffene persönlich anhören. Und dazu auch ihren Anwalt laden. So sandte mir das Amtsgericht Neuss gestern, am 22. November, die Ladung zum Anhörungstermin. Das Fax kam um 15.27 Uhr an.
Termin der Anhörung: Heute, 23. November, um 10.30 Uhr.
Ich war gestern nachmittag unterwegs, so dass ich von der Ladung nur telefonisch erfuhr. Wenig überraschend dürfte sein, dass ich für den heutigen Vormittag auch schon andere Gerichtstermine hatte. Die ließen sich auch nicht mehr verschieben. Schon deswegen, weil so „spät“ am Nachmittag normalerweise kein Richter mehr erreichbar ist.
Wie übrigens auch der für die Abschiebungssache zuständige Richter am Amtsgericht in Neuss, dem ich gesten nachmittag gern gesagt hätte, was ich – und auch das Gesetz – von solchen Zeitfenstern halten. Nicht mal heute morgen ging dort jemand ans Telefon.
Aber immerhin fand die Anhörung statt, ungerührt von meiner Abwesenheit. Die Haft wurde um drei Monate verlängert. Woher ich das weiß? Den Verlängerungsbeschluss hat mir das Gericht schon knapp zwei Stunden nach der Anhörung gefaxt. Was ja zeigt, dass es auch schneller geht – wenn man denn will.