Der Personalausweis als Pfand – so was soll bisher üblich gewesen sein. Zum Beispiel bei Autovermietern, in Sportstudios, Hotels und an Firmentoren. Ich kenne das nur beim Besuch von Gefängnissen oder forensischen Kliniken. Dort muss man den Personalausweis stets an der Pforte abgeben und kriegt ihn wieder, wenn der Besuch zu Ende ist.
Besser sollte ich wohl sagen: man musste. Denn mit einer Änderung des Personalausweisgesetzes, das seit Anfang des Monats gilt, dürfte diese Praxis jetzt vorbei sein. § 1 regelt nämlich folgendes:
Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Zu diesem Verbot hat den Gesetzgeber offensichtlich der Umstand motiviert, dass der neue Ausweis viel mehr kann als Personendaten speichern. Er soll ja zum umfassenden Tool für Identitätsmanagement werden. Klar, dass man diesen „Schlüssel“ ungern in fremden Händen sehen möchte.
Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen altem und neuen Ausweis. Demnach gilt das Herausgabeverbot auch für alte Dokumente. Die Vorschriften sehen auch nur wenige Ausnahmen vor, bei denen der Bürger doch seinen Personalausweis aus der Hand geben muss. Behörden, die zur Identitätsfeststellung berechtigt sind sind, muss man seinen Personalausweis geben. Außerdem, wenn er amtlich sichergestellt oder eingezogen wird.
Im Knast, so scheint mir, ist keine der Ausnahmen erfüllt. Die Identitätsfeststellung ist ja an Ort und Stelle möglich und damit abgeschlossen. Die Einbehaltung des Ausweises dient ganz anderen Zwecken – nämlich der Absicherung, dass kein anderer als der Besucher auf dessen „Ticket“ (meist eine Metallmarke mit Nummer) das Gebäude verlässt.
Wird interessant sein, wann die neue Rechtslage in den Anstaltsleitungen ankommt – und wie viel später man sie auch tatsächlich an der Pforte akzeptiert. Ich tippe auf ein paar Jahre und viele unerfreuliche Diskussionen. Ebenso wird es bei Firmen sein.
Eins hat sich im Personalausweisgesetz übrigens nicht geändert. Man ist nach wie vor nur verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Dem genügt man auch, wenn der Personalausweis zu Hause in der Schublade liegt. Es gibt nach wie vor keine Pflicht, den Personalausweis dabei zu haben, auch wenn einem jeder zweite Polizist gern was anderes erzählt.