Ich frage mich, wofür manche Kommissare bezahlt werden. In einem Betrugsfall reichte die vage Aussage einer Zeugin, um gleich anzunehmen, dass mein Mandant der Täter ist. Dabei sagte die Zeugin, zusammengefasst, nur:
Wenn Sie mich so fragen, kann das eigentlich nur der Soundso gewesen sein. Das ist der einzige Straftäter bei uns im Dorf.
Das ist natürlich ein Hammerbeweis. Ich habe in einer Verteidigungsschrift zusammengestellt, was man sonst so hätte machen können. Statt sich willkürlich auf eine Person einzuschießen. Das Ganze natürlich im Vertrauen auf die Angabe meines Mandanten, er habe mit der Sache nichts zu tun.
Nachfolgend nur die wichtigsten Punkte:
Es stellt sich die Frage, wieso die Polizei nicht weitere Ermittlungsansätze verfolgt hat. Diese Ermittlungsansätze liegen auf der Hand.
Insbesondere könnte man prüfen, ob und wer unter der fraglichen Handynumer erreichbar ist. Wieso man da nicht einfach mal anruft, kann ich nicht nachvollziehen.
Außerdem ist es nicht zutreffend, dass der E-Mail-Provider keine Auskünfte erteilt. Der auf Blatt 49 angeführte Grund, es handele sich um ein amerikanisches Unternehmen, deshalb sei eine Anfrage von vornherein aussichtslos, scheint doch sehr weit hergeholt. Auch amerikanische Unternehmen geben deutschen Ermittlungsbehörden nach meiner Kenntnis Auskunft. Sie tun dies natürlich nicht, sofern man es nicht versucht.
Im Übrigen ist nicht nachvollziehbar, wieso bei PayPal nicht der weitere Zahlungsweg eruiert wird. Die Gelder sollen laut PayPal für Dienstleistungen in Anspruch genommen worden sein. PayPal könnte mitteilen, an welche Dienstleister das Guthaben weitergeleitet worden ist. Über deren Transaktionsnummer ließe sich dann feststellen, wer gegebenenfalls dort etwas bestellt oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen hat. Wieso man hier nicht nachfragt, bleibt das Geheimnis der Polizei.
Überdies ist es nach meiner Kenntnis so, dass PayPal bei einer Kontoeröffnung die Kundenadresse wenigstens auf Plausibilität prüft. Hierzu werden Auskunfteien abgefragt. Sofern es sich um rein fiktive Adressen handelt, wird die Kontoeröffnung abgelehnt. Die Annahme der Polizei, es handele sich ohnehin um eine Scheinadresse, ist deshalb aus der Luft gegriffen. Man hätte zumindest mal gucken können, ob sich der angebliche Verkäufer vielleicht doch an der Adresse aufhält.
Aber ich wette drauf, stattdessen wird schon über eine Hausdurchsuchung bei meinem Mandanten nachgedacht.