Links 566 3.11.2010 WLAN-Haftung: Zwingt das Europarecht deutsche Gerichte zur Umkehr? Die unzitierte Ehefrau Abmahnbetrüger klauen Identität eines Anwalts „Für die im vorliegenden Verfahren anzustellende Prognose, ob der Kläger künftig straffällig werden könnte, kommt es nicht auf die Verwertung abgeurteilter Straftaten an. Maßgeblich ist vielmehr der Umstand, dass in der Vergangenheit gegen den Kläger viele Ermittlungsverfahren geführt worden sind. Ob diese Verfahren zu einer Verurteilung geführt haben, ist bei der vorzunehmenden Einschätzung nicht zu berücksichtigen, denn bereits die bloße Durchführung von Ermittlungsverfahren indiziert die Notwendigkeit der Beschaffung sächlicher Hilfsmittel, die aus der erkennungsdienstlichen Behandlung gewonnen werden.“ GEZ-Kontrolleurin zeigt den Hitlergruß Medikamentenkoffer