Als Bürger hat man ja so seine Rechte. Als Zeuge muss man etwa nichts sagen oder schreiben, wenn das Ordnungsamt einen „Anhörungsbogen“ schickt. Anders sieht es nur aus, wenn einen der Richter vorlädt – was dann doch eher selten passiert. Von der üblichen Drohung mit dem Fahrtenbuch kann man auch halten, was man will. Nach meiner Erfahrung beißen bellende Hunde meistens nicht.
Unabhängig davon, dass man auch als „Zeuge“ mit dem Ordnungsamt sowieso nicht kommunizieren muss, gibt es im für jedermann noch besondere Rechte. Das Zeugnisverweigerungsrecht zum Beispiel, wenn man nahe Verwandte belasten müsste. Oder die Möglichkeit, nichts zu sagen, wenn man sich selbst in die Pfanne hauen könnte. Das ist jener Paragraf, den auch das Landgericht Mannheim im Fall Kachelmann lieber unter den Tisch gekehrt hätte.
Über diese Rechte ist der Bürger natürlich zu belehren. Auch die Stadt Emden, Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Straßenverkehr, tut dies selbstverständlich. Allerdings in ziemlich holpriger Art und Weise:
Wohl dem, der wie ich ein Aufbaustudium Bürokratendeutsch absolviert hat. Besonders gefällt mir allerdings dieser Satz:
Teilen Sie uns daher … auch die Personalien der verantwortlichen Fahrzeugführerin / des verantwortlichen Fahrzeugführers mit, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnis- / Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Leser Maik R. hat mir dieses Kleinod nicht zur zugesandt, sondern es auch treffend kommentiert:
Ich bin zwar juristischer Laie, aber das klingt für mich widersinnig. Entweder ich verweigere die Angaben oder nicht.