Im Prozess gegen Jörg Kachelmann hat sich das Gericht eines Besseren besonnen. Die Hauptzeugin, die der Fernsehmoderator vergewaltigt haben soll, wurde heute vor ihrer Vernehmung doch über ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Strafprozessordnung belehrt. Das berichte die Welt.
Zunächst hatte es das Gericht nicht für nötig gehalten, die Frau zu belehren, dass sie nicht auf Fragen antworten muss, wenn sie damit Gefahr läuft, sich selbst zu belasten. Und das, obwohl es in der Strafvorschrift recht unmissverständlich heißt:
Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.
Als das Gericht die Zeugin nicht von sich aus belehrte, beantragten die Verteidiger Kachelmanns die Belehrung. Weil das Gericht dies selbst dann noch für unnötig hielt, lehnte Kachelmann die Mannheimer Strafkammer als befangen ab.
An dem Befangenheitsantrag hält Kachelmann auch weiter fest. Die Welt zitiert seinen Verteidiger Reinhard Birkenstock:
Der Umstand, dass das Gericht unter dem Druck des Befangenheitsverfahrens das jetzt tut, was es schon am vergangenen Mittwoch hätte tun müssen, gibt keinen Grund, die Einschätzung zu ändern.
Das ist nachvollziehbar. Der nunmehrige Rückzieher lässt die Besorgnis der Befangenheit sogar noch etwas deutlicher erscheinen. Zumal der Vorsitzende Richter nach anderen Medienberichten heute sogar nachgeschoben hat, eigentlich habe man die Belehrung ja sowieso geplant – aber erst vor dem Teil der Aussage, in dem die Frau zum angeblichen Tathergang aussagt. Allerdings erfolgte die Belehrung heute dann doch schon, bevor die Frau überhaupt etwas aussagte.
Ich glaube nicht an ein Missverständnis. Sondern eher daran, dass die Richter in den letzten Tagen erkannt haben, dass ihre Voreingenommenheit mit den Belehrungsspielchen endgültig dokumentiert ist. Deshalb dürfte es sich bei den heutigen Beschwichtigungen um den Versuch handeln zu retten, was zu retten ist. Bereits letzte Woche hatte ich mich ja darauf festgelegt, dass dieser Befangenheitsantrag den Prozess platzen lassen wird.