„Verprügeln von Polizisten ist kein Volkssport. Das muss der Gesetzgeber ohne Wenn und Aber klarstellen”, sagt Frank Richter. Er ist NRW-Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei. Mit seinen knackigen Worten begrüßt der Funktionär einen heute verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte härter bestrafen soll. Drei statt zwei Jahre Gefängnis sollen künftig drohen, in besonders schweren Fällen wie bisher fünf Jahre.
Um die Dramatik der Situation zu verdeutlichen, weist Frank Richter auch gleich darauf hin, alleine in Nordrhein-Westfalen werde alle 90 Minuten ein Polizist gewaltsam angegriffen. Trotzdem übertünchen die starken Worte des Gewerkschafters nur oberflächlich sein unredliches Argumentationsmuster.
Beim „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ geht es nicht um Polizistenverprügeln. Fürs Polizistenverprügeln gibt es Paragrafen, die nennen sich Körperverletzung oder gar Gefährliche Körperverletzung. Auf Körperverletzung oder gefährliche Körpverletzung stehen heute bereits Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
Beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geht es um andere Sachverhalte. Zum Beispiel die Person, die sich aus dem Polizeigriff windet, ohne den Polizisten zu verletzen. Oder jenen, der sich dem Anlegen von Handschellen widersetzt, seiner Verhaftung oder Verbringung an einen anderen Ort. Sofern der Beamte keine körperlichen Schäden davon trägt, ist das alles Widerstand.
Die Betroffenen müssen übrigens keine Beschuldigten sein. Es können auch Demonstranten sein. Oder Passanten, die sich unvermittelt in einem Polizeieinsatz finden.
Alles unter der Schwelle der Körperverletzung wurde bisher schon mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bedroht. Wahrlich kein schlechter Tarif, wenn man die Wahrheit über die wirklich in Frage kommenden Tathandlungen sagt – wozu Leute wie Frank Richter offenbar nicht in der Lage sind.
Die neue Maximalstrafe wird den Widerstandsparagrafen weiter zum Disziplinierungsinstrument verfeinern. Die Drohkulisse wird jedenfalls um eine Etage aufgestockt. Doch den Funktionären scheint aufzugehen, dass das eine Jahr mehr noch längst nicht der erhoffte Durchbruch auf dem Weg zum totalverängstigten Bürger ist, der künftig schon im Angesicht einer Polizeiuniform bevorzugt das Weite sucht, jedenfalls aber bedingungslos kuscht. Und der vor allem nicht Demonstrieren geht.
Nein, nun soll auch noch eine Mindeststrafe her. Drei Monate Gefängnis soll es mindestens geben, und zwar für jede noch so geringe Form des „Widerstands“. Das fordert heute die Gewerkschaft der Polizei zusätzlich zur beschlossenen Strafverschärfung.
Im selben Atemzug beklagen sich die gleichen Beamten darüber, dass ihnen weite Teile der Bevölkerung mittlerweile verständnislos bis offen feindselig gegenüberstehen. Vielleicht sollten sie mal überlegen, ob es nicht auch an ihrer eigenen Maßlosigkeit und Selbstüberhöhung liegt.
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