Das Bundeskriminalamt präsentiert der Presse heute Fälle, deren Aufklärung nur mit der Vorratsdatenspeicherung möglich gewesen sein soll. Oder angeblich wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung gescheitert ist. Genaues weiß man deshalb nicht, weil das Bundeskriminalamt zwischen guter und schlechter Presse unterscheidet – und nur genehme Medien einlädt.
Zeit online beklagt sich jedenfalls auf Twitter darüber, dass nur „ausgewählte Journalisten“ eingeladen worden seien. Die Redaktion gehört offensichtlich nicht dazu – was sie allerdings als Kompliment verstehen darf.
Das Verhalten des Bundeskriminalamtes wirft die Frage auf, ob die gezielte Streuung von Informationen und die Verhinderung des Zugangs interessierter, aber möglicherweise kritischer Pressevertreter sich so gehört.
Das Bundeskriminalamt ist kein Autobauer, Brausehersteller oder Mobilfunkanbieter, für den Pressearbeit in erster Linie Marketing ist (und sein darf). Als Behörde ist das Bundeskriminalamt zu einer fairen Pressearbeit verpflichtet. Dazu gehört nach dem Gesetz, den Medien Auskünfte zu erteilen, also deren Fragen zu beantworten – so lange keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf, auf Pressekonferenzen eingeladen zu werden, gibt es nicht. Wohl aber den an sich selbstverständlichen Grundsatz, Presseinformationen fair zu verteilen.
Auch wenn das Bundeskriminalamt sich mit seinen Exklusiv-Pressekonferenzen nicht rechtswidrig verhält, sondern juristisch höchsten grenzwertig agiert, muss es sich den Vorwurf gefallen lassen, hier offensichtlich einseitig und mit lobbyistischer Denkweise zu agieren.
Beides passt vielleicht zu Apple, aber nicht zu einer Polizeibehörde.
Bleibt nur der Trost, dass sich das Bundeskriminalamt mit solchen Methoden langfristig wohl mehr schadet als nützt.