Vor einiger Zeit hatte ich über ein emsiges Inkassobüro berichtet, das uns mit Mahnungen traktierte. Nachdem wir uns als resistent erwiesen haben, wurde sogar ein Mahnbescheid beantragt. Auf unseren Widerspruch hin haben wir fünf Jahre lang nichts gehört – sonderlich stichhaltig dürfte die Forderung eines Warenhauses also nicht gewesen sein.
Nach Eintritt der Verjährung haben dann wir die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt. Und die Verjährung auch gleich geltend gemacht. In den Kommentaren zum oben verlinkten Beitrag wurde spekuliert, das könne riskant gewesen sein, weil man damit schlafende Hunde weckt und die Verjährung vielleicht doch nicht greift.
Die für die Anspruchsstellerin tätige große Rechtsanwaltsgesellschaft aus Baden-Baden bewertet die Rechtslage aber ähnlich wie wir. Die Klage wurde jetzt zurückgenommen. Gesetzliche Kostenfolge: Das Warenhaus zahlt alles.