Arbeitsrecht kann interessant sein. Mitunter. Das Landesarbeitsgericht Köln musste jetzt dem Angestellten eines Bestattungshauses beispringen. Der Mitarbeiter hatte im Vertrag stehen, dass er einen Dienstwagen bekommt, den er auch privat nutzen darf.
Die Firma stellte ihm einen voll ausgestatteten Leichenwagen zur Verfügung. Dazu das Gericht: Auch dem Mitarbeiter eines Bestattungshauses könne nicht zugemutet werden, auch in seiner Freizeit mit einem Leichenwagen herumzufahren. Das bedürfe „keiner weiteren Vertiefung“.