Die Kostenrechnung war beachtlich. Sie enthielt überdies die Erschwerniszulage, welche ich bei absehbar nöligen Mandanten gleich unauffällig einrechne. Die monatlichen Abschläge des betreffenden Auftraggebers trafen auch pünktlich ein. Allerdings immer verbunden mit Anrufen, die ein Klagelied über das einfach verdiente Geld der Anwälte sangen.
Schließlich musste ich auch an die Gesundheit meiner Sekretärin denken, die sich das am Telefon anzuhören hatte. Ich machte also ein Angebot: Zahlen Sie 300,00 € auf einmal und wir erlassen Ihnen die weiteren 400,00 €, die noch offen wären. Im Vergleich zu den absehbaren Lohnfortzahlungskosten im Krankheitsfall war diese Offerte auch für uns ein Schnäppchen.
So was kann man eigentlich nicht abschlagen. Es sei denn, man hält sich für besonders pfiffig und – überweist 250,00 €. So wie der Mandant. Ich sage dann mal danke für die Sonderrate. Und fürchte das Gespräch, in dem wir darüber diskutieren, was jetzt noch offen ist. 50,00 €. Oder 450,00 €.
Im Zweifel bin ich sowieso nicht da. Soll das Sekretariat sich drum kümmern.