Der Darmstädter Kinderporno-Prozess ist geplatzt, weil einer Schöffin die nötige Unvoreingenommenheit fehlt. Die ehrenamtliche Richterin hatte in der Verhandlung erklärt
Wo sind wir denn? In einem Pädophilenprozess. Die haben Straftaten begangen.
Die Schöffin kommentierte mit diesen Worten den Hinweis eines Verteidigers, sein Mandant sei im Gefängnis nun Repressalien ausgesetzt, weil die BILD-Zeitung die Gesichter aller Angeklagten nicht unkenntlich gemacht hatte.
Der Anwalt stellte einen Befangenheitsantrag, dem das Gericht auch sofort stattgab. Das geschah zu Recht. Die Äußerung der Schöffin lässt zum einen erkennen, dass sie sich ihr Urteil bereits gebildet hat. Zum anderen scheint sie ja durchaus etwas von „Nebenstrafen“ zu halten, die nicht im Strafgesetzbuch stehen. Dass der Angeklagte diese Steilvorlage umsetzte, ist ihm nicht zu verdenken.
Die Verhandlung muss jetzt neu aufgerollt werden.
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