Einem unserer Mandanten, der ein Haus mit Garten gemietet hat, wird fehlender Ordnungssinn zur Last gelegt. Der Garten sei ungepflegt und passe nicht in die Nachbarschaft. So was geht dann sogar vor Gericht.
Zum Glück scheint die zuständige Amtsrichterin nicht der Gartenzwerg-Fraktion anzugehören, denn sie stellt in einem Hinweisbeschluss fachkundig fest:
… ist im Garten Bambus und japanischer Knöterich (vom Vermieter) gepflanzt worden. Hierbei handelt es sich um überaus schnell wachsende und über das Wurzelwerk sich ausbreitende Pflanzen. Es ist dem Mieter nicht zuzumuten, werden diese Pflanzen nicht fachgerecht angepflanzt, nämlich mit Wurzelsperren, den Wildwuchs zu bekämpfen.
Der Vermieter hat natürlich auch ein ganzes Fotoalbum vorgelegt, um das Chaos zu belegen. Doch die Bilder machten nur wenig Eindruck. Die Richterin:
Im Übrigen haben sich die Beklagten verpflichtet, den Garten in einem „ordentlichen Zustand“ zu halten. Die Meinungen dahingehend, was ein ordentlicher Zustand ist, gehen auseinander. Eine Pflichtverletzung ist jedenfalls nicht zu erkennen.
Bleibt nur die Frage, was für Gartenexperten das Landgericht in der Berufung aufzubieten hat.