Das Urteil gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss ist rechtskräftig. Tauss war wegen Sicherverschaffens von Kinderpornografie vom Landgericht Karlsruhe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt bestätigt.
Tauss hatte nach den Feststellungen des Landgerichts Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornografieszene. An diese verschickte er mit seinem Mobiltelefon Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornofischen Inhalten. Er erhielt von diesen Personen auch solche Dateien zugesandt.
Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung konnten zudem weitere Bild- und Videodateien sowie drei DVDs mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten, die er in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals aufbewahrt hatte, sichergestellt werden.
Tauss verteidigte sich vergeblich damit, er habe in Ausübung seines Bundestagsmandats gehandelt, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet zu gewinnen.
Der Bundesgerichtshof hielt die Revision für offensichtlich unbegründet, so dass nicht mit einer näheren Begründung des Beschlusses zu rechnen ist. Tauss hat schon früher erklärt, dass er auch eine Verfassungsbeschwerde erwägt. Hierfür hätte er nun Gelegenheit.