Wir haben heute ein Vergleichsangebot der Stadt Duisburg erhalten, mit dem der Rechsstreit gegen das Nachrichtenblog xtranews beendet werden könnte. Die Stadt Duisburg hat den Machern von xtranews gerichtlich untersagen lassen, Anlagen zu einem Gutachten über die Loveparade im Original zu veröffentlichen (Vorgeschichte). Gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Kölne habe ich gemeinsam mit meinem Kölner Kollegen Dominik Boecker Widerspruch eingelegt. Die Sache sollte am 8. September 2010 verhandelt werden.
Das Vergleichsangebot, welches auch gleich auf der Homepage der Stadt verkündet wurde, geht in die richtige Richtung. In der Tat entspricht es weitgehend dem, was wir uns auch von unseren Mandanten als Verhandlungsmasse für Vergleichsgespräche erbeten hatten. Danach darf auch xtranews die Dokumente veröffentlichen, sofern personenbezogene Daten geschwärzt werden. Wir waren mit den Machern von xtranews schon früh einig, dass dies bei der Erstveröffentlichung ohnehin hätte gemacht werden können – und sollen. Wir hätten jedenfalls dazu geraten und xtranews wäre dem Rat auch gefolgt.
Erfreulich ist auf jeden Fall, dass sich die Stadt Duisburg in der Sache bewegt. Noch vor einer Woche hatte es geheißen, die einstweilige Verfügung gegen xtranews solle weiter durchgesetzt werden. Und das, obwohl die Dokumente längst auf etlichen anderen Servern abrufbar sind, unter anderem auch bei WikiLeaks.
Die Stadt Duisburg weist nun nochmals darauf hin, es sei ihr von Anfang an nur um den Datenschutz für ihre Mitarbeiter gegangen. Ob das so war, wollen wir nicht beurteilen. Wir wollen aber festhalten, dass die einstweilige Verfügung nicht aus Gründen des Datenschutzes erlassen wurde. Im Gegenteil. Dieses Argument scheint dem Landgericht Köln zunächst nicht tragfähig genug gewesen zu sein, um eine einstweilige Verfügung zu erlassen.
Die Stadt Duisburg hat, soweit dies aus der Gerichtsakte ersichtlich ist, noch „nachbessern“ müssen. Schließlich ist die einstweilige Verfügung ergangen, weil sich die Stadt Duisburg darauf berief, ihre Anwälte hätten an der Zusammenstellung der Unterlagen ein Datenbankrecht erworben und dieses an die Kommune abgetreten. Das ist Urheberrecht, nicht Datenschutzrecht.
Natürlich kann man wie immer darüber streiten, ob und inwieweit man vergleichsbereit sein sollte. Ich bin stets dafür, wenigstens mal an geöffnete Türen heranzutreten und zu schauen, wie grün die Landschaft dahinter ist.
Wir haben mit dem Vergleichsvorschlag nun die Situation, dass die Stadt Duisburg xtranews die Veröffentlichung der Unterlagen nicht weiter komplett untersagen will, so wie es mit der einstweiligen Verfügung geschehen ist. (Zur Klarstellung: Die Verfügung beinhaltet ein komplettes Verbot der Veröffentlichung.) Xtranews dürfte bei einer Einigung also die Dokumente ins Netz stellen und somit Informationen liefern, an denen es ein öffentliches Interesse gab und gibt. Mehr haben die Macher nie gewollt.
Natürlich könnte man jetzt traurig sein, dass es vielleicht keine Präzedenzentscheidung über die Anspruchsgrundlage gibt. Allerdings ist das Argument mit der Datenbank nun wirklich, um es vorsichtig zu sagen, ziemlich exotisch. Mit Nachahmern ist nicht unbedingt zu rechnen. Außerdem ist es nicht Aufgabe von xtranews, einen Rechtsstreit um akademische Fragen und für mögliche künftige Betroffene zu führen. Zumal Gerichte häufig auch allergisch reagieren, wenn zwar in der Sache eine Einigung greifbar ist, aber nur aus Prinzip weiter gestritten wird. Von der Frage, ob die Portokasse bei einem derzeitigen Streitwert von 50.000 Euro durch die Instanzen reicht, mal ganz zu schweigen.
Wir werden xtranews also raten, sich mit der Stadt Duisburg zu einigen.
Umso eher werden die Dokumente auch wieder bei xtranews stehen. Dort, wo sie zuerst zu lesen waren.
Die Frage der Kosten wird bei xtranews bereits diskutiert. Auch wenn es natürlich immer nach einem Kuhhandel aussieht, ist es naheliegend und auch üblich, sich in so einer Situation darauf zu verständigen, dass jede Seite ihre Kosten selbst trägt.
Als Alternative könnte man auch dem Gericht die Entscheidung über die Kosten anvertrauen. Allerdings würde dies dazu führen, dass der Prozess im luftleeren Raum weiter geführt werden müsste, nur um das Gericht wegen der Kosten davon zu überzeugen, dass die eigene Seite 100 % richtig liegt und die andere nicht.
Solche reinen Kostenentscheidungen sind ein Lotteriespiel. Das Gericht muss nämlich nur überschlägig erklären, welche Seite am Ende vermutlich von ihm Recht bekommen hätte. So ein Alles oder Nichts kann sich eigentlich keine der beiden Seiten wünschen.
Ich habe bereits mit den Anwälten der Stadt Duisburg gesprochen. Es sind noch Details auf beiden Seiten zu klären. Ob und wie wir zusammenkommen, wird sich Anfang der Woche entscheiden.