Telefonat mit einem Polizisten aus Süddeutschland, der von meinem Mandanten Fotos und Fingerabdrücke will. Aus präventiven Gründen.
Ohne Akteneinsicht werde ich meinem Mandanten raten, nicht zu Ihnen zu kommen.
Dann muss ich halt einen Bescheid erlassen.
Das können Sie machen. Dann muss ich halt Rechtsmittel einlegen.
Ich habe noch keinen Prozess verloren. Am Ende mussten alle kommen.
Das höre ich komischerweise häufiger. Neulich sogar von einem Beamten, dessen Vorladung das Verwaltungsgericht Düsseldorf an einen meiner Mandanten aufgehoben hat. Das war erst vor einem halben Jahr. Sicher hat sich Ihr Kollege nur nicht an mich erinnert…
Ja, aber ich lüge Sie nicht an. Unser Verwaltungsgericht fährt da einen harten Kurs. Wir gewinnen immer.
Gegenvorschlag: Sorgen Sie beim Staatsanwalt dafür, dass ich schnell Akteneinsicht bekomme. Wenn die Beweislage eine erkennungsdienstliche Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigt, werde ich meinen Mandanten entsprechend beraten.
Mit schneller Akteneinsicht können Sie nicht rechnen. Wir müssen noch etliche Personen vernehmen.
Aber es besteht doch immer die Möglichkeit, eine Zweitakte anzulegen. Bei vielen Beschuldigten wie in unserem Fall empfiehlt sich das sogar. Ich werde ja nicht der einzige Anwalt sein, der solche Sachen vorher prüfen will.
Fast alle Beschuldigten sind der Vorladung bereits gefolgt. Die meisten haben auch Anwälte; die machen das nicht so kompliziert.
Ich mache es nicht kompliziert, sondern meine Arbeit. Ich werde meinem Mandanten nicht raten, die ED-Behandlung zu machen, so lange ich nicht weiß, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wie gesagt, wenn ich die Akte hätte, könnte ich das zügig entscheiden.
Na ja, ich schaue mal, was ich beim Staatsanwalt erreichen kann. Aber das schaffe ich vor meinem Urlaub nicht. Ich fahre Ende der Woche einen Monat weg und muss noch Haftsachen erledigen. Einen Bescheid an Ihren Mandanten kriege ich vorher wahrscheinlich sowieso nicht fertig.
Gut, dann wünsche ich schon mal gute Reise.