In der Anklageschrift klang es schon an. Im Rechtsgespräch während der Hauptverhandlung wurde es noch mal deutlich: Mein Mandant ist ein ganz schlimmer Mensch – aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Nach Auffassung der Ankläger hatte sich mein Mandant nicht nur eines Computerdelikts strafbar gemacht. Nein, er hatte auch mit „erhöhter krimineller Energie“ gehandelt und war „extrem konspirativ“ vorgegangen.
Mit einer Anklage zum Strafrichter, wo solche Dinge normalerweise landen, war es also nicht getan. Die Sache musste vor das Schöffengericht. Welches normalerweise erst bei einer Straferwartung von zwei Jahren Gefängnis ins Spiel kommt. Dort endet bereits der bewährungsfähige Bereich.
Also keine sonderlich gute Ausgangsposition für einen Menschen, der bis ins Rentenalter nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.
Was waren die Gründe für den Staatsanwalt, von erhöhter krimineller Energie und konspirativem Vorgehen zu sprechen?
Nun, es war festgestellt worden, dass mein Mandant auf seinem Rechner TOR nutzen kann. Außerdem hatte er Truecrypt installiert. Zudem fand sich auf der Festplatte zu allem Überfluss noch ein extrem gefährliches Spurenverwischungs-Tool namens CCleaner (man beachte die Donwload-Charts Platzierung für das Programm bei Chip Online).
Das nur als Info an alle, die im Falle eines Falles als „normale“ Verdächtige behandelt werden wollen.