In einem Strafverfahren ging es heute auch um Lauschangriffe. Die Kriminalisten vom Zoll haben Ende 2008 bis Mitte 2009 bei meinem Mandanten und anderen Geschäftsleuten „präventiv“ mitgehört. Das dürfen die, wenn es um schwerwiegende Delikte mit Auslandsbezug geht.
Dabei kam auch zur Sprache, dass die Beteiligten nicht nur gerne das Telefon benutzt haben. Sondern auch Skype. Vom Inhalt dieser Gespräche, berichtete der Ermittlungsbeamte, sei nichts bekannt:
Wir hatten keinen Zugriff auf Skype.
Auch wenn es für das Verfahren nicht interessant war, nahm ich den gewählten Tempus zum Anlass für die Frage, ob sich das mittlerweile geändert. Das bejahte der Zeuge. Seine Behörde könne Skype – auch Gespräche von Skype zu Skype – heute genauso abhören wie das normale Telefon. Wie, wollte er allerdings nicht verraten. Die Vorsitzende Richterin merkte dazu an, sie habe in ganz neuen Sachen auch schon Skype-Abhörprotokolle gesehen.
Wie es scheint, haben die „Beschwerden“ der Polizeibehörden über die Verschlüsselung des Telefondienstes, von denen man unter anderem auf Wikipedia lesen kann, Erfolg gehabt. Die über Jahre hervorgehobene Abhörsicherheit von Skype dürfte Geschichte sein.