„In die Eigentumsrechte von Kuh-Besitzern wird nicht eingegriffen, wenn ein Bild von einer Kuh im Internet für die Bewerbung einer „Kuh-Charity-Party“ verwendet wird. Die Veröffentlichung auf der Internetseite verletzt auch nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kuh-Besitzer, da kein Bezug oder Rückschluss auf die Person selbst gezogen werden kann.“
(Amtsgericht Köln, Urteil v. 22.06.2010 – Az.: 111 C 33/10; zitiert nach RA Dr. Martin Bahr)