Die Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten Berlin ist mit den Stellungnahmefristen besonders großzügig:
Ich fühle mich angesprochen und werde den 1. Oktober 2011 „ein“- bzw. angeben. Dann ist die Sache mit Sicherheit verjährt. Hoffentlich überträgt wieder der Praktikant alles in den Computer. Dann könnte der Trick vielleicht klappen. (Das Post-it mit dem Hinweis meiner Sekretärin kommt vorher natürlich ab.)
Nachdenklich stimmt mich überdies, wieso die Behörde von mir das Zustelldatum des Bußgeldbescheides wissen will. Normalerweise steht das Datum doch auf dem Zustellungsprotokoll des beauftragten Postdienstes.
Da jede Antwort meinem Mandanten höchstens schaden kann, gehe ich über die Frage einfach mal hinweg. Damit ist der nächste Textbaustein wahrscheinlich programmiert. Ich freue mich auf die weitere Korrespondenz.