Pflichtfeld

O2 veranstaltet ein Preisausschreiben, bei dem man ein Samsung Galaxy S I9000 gewinnen kann. Einfach richtig antworten, E-Mail-Adresse angeben und noch die lästigen Datenschutz- und Bestellhäkchen abarbeiten – wenn man denn will.

Wenn man denn will?

O2 interpretiert die Möglichkeit des Opt-in ganz neu. Das Häkchen bei der Bestellung des Newsletters ist gleichzeitig ein „Pflichtfeld“.

Kein Versehen, ich habe es ausprobiert. Ohne Anmeldung zum Newsletter keine Teilnahme am Preisausschreiben.

So was könnte uns bald öfter begegnen. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich das bislang in Deutschland geltende Koppelungsverbot zwischen Preisausschreiben, Bestellung und Newsletter-Abo mit einem Urteil aufgeweicht. Nach bisheriger Rechtslage durfte die Teilnahme an einem Gewinnspiel eben nicht von Gegenleistungen des Teilnehmers abhängig gemacht werden. Dazu zählte auch das Einverständnis mit der Zusendung eines Newsletters.

Aber gut möglich, dass diese Variante nun nicht mehr wettbewerbswidrig ist.

Als Verbraucher fühle ich mich trotzdem veräppelt.

(via)