Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Sie mit Ihrem Unternehmen als Nachbarn begrüßen zu können.
Leider müssen wir uns direkt mit einem Anliegen an Sie wenden.
Es geht um die Kameraüberwachung, die Sie an Ihrem Gebäude installiert haben. Eine der an der Hausfront angebrachten Kameras überwacht den öffentlichen Raum. Sie ist direkt auf den Fußweg und die dahinter liegende Kreuzung Kennedydamm gerichtet. Im direkten Bereich der Kamera verlaufen sämtliche Fußwege (Fußgängerampeln), die von der U-Bahn-Haltestelle Kennedydamm zu unserem Büro führen. Dies gilt für beide Fahrtrichtungen.
Jeder unserer Mandanten, der mit der U-Bahn oder aus Richtung Rheinufer zu uns kommt, muss sich von Ihrer Kamera aufnehmen lassen. Das ist für uns als Anwälte, die wir in besonderem Maße zu Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Fürsorge verpflichtet sind, so nicht akzeptabel. Aber auch für uns persönlich und auch unsere Mitarbeiter ist es nicht angenehm, bei jedem Weg zur U-Bahn von Ihrer Kamera erfasst zu werden.
Wieso Sie die gesamten Fußwege, möglicherweise sogar die ganze Kreuzung überwachen müssen, ist auch sachlich nicht nachvollziehbar.
Im übrigen fehlt jeder Hinweis auf die Videoüberwachung.
Die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen ist eindeutig. Private Überwachung öffentlicher Räume setzt ein außergewöhnlich dringliches Interess voraus, welches in Ihrem Fall nicht gegeben ist. Es würde, wenn Sie es denn für erforderlich halten, genügen, Ihren Eingang unter Aussschluss des Fußweges mit einer Kamera zu erfassen.
Die rechtliche Situation hat die Landesdatenschutzbeauftragte übrigens hier umfassend dargestellt:
Wir bitten Sie, Ihre Videoüberwachung bis spätestens 23. August 2010 rechtmäßig auszugestalten. Sofern sie im zulässigen Rahmen fortgesetzt wird, gehört hierzu auch ein deutlich erkennbarer Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht
Nachtrag: Die Firma sagt mir, es würde Techniker kommen, welche die Anlage so einstellen, dass die Kreuzung und der Fußweg nicht (mehr) erfasst werden.