(K)eine Bananenrepublik

Sehr geschickt (selbst) verteidigt hat sich ein Friseurmeister aus Waldshut-Tiengen. Der Mann hatte eine modifizierte Deutschlandfahne in seinem Garten gehisst. Auf den Nationalfarben prangte eine Banane.

Wie nicht anders zu erwarten, ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Verunglimpfens des Staates und seiner Symbole. Dieser Paragraf kann immerhin bis zu drei Jahren Gefängnis einbringen.

Der Handwerker zog sich aber geschickt aus der Affäre. Er spiele nicht auf eine Bananenrepublik an, erklärte er bei der Kriminalpolizei. Vielmehr solle die Banane an den Mauerfall erinnern. Immerhin sei die Südfrucht unbestritten das Obst, nach welchem die DDR-Bewohner am meisten verlangt hätten.

Verfahren eingestellt. Glückwunsch an den pfiffigen Friseur.

Bericht im Südkurier

Eine Umarmung, ein paar Worte

Für die heutige Hauptverhandlung hatte ich mir ein anderes Ergebnis gewünscht. Zwei Jahre mit Bewährung nämlich. Leider war im Ergebnis nichts zu machen. Das Schöffengericht meinte, so ein extramildes Urteil nicht verantworten zu können. Die Richter legten ein paar Monate drauf. Wegen der Zwei-Jahres-Grenze war eine Bewährung damit nicht mehr möglich. Mal sehen, wie man die Sache am Landgericht sieht. Das ist die nächste Instanz.

Immerhin zeigte sich der Vorsitzende ansonsten sehr kulant. Mein Mandant, der in Untersuchungshaft sitzt und es wegen des nicht gerade häufigen Haftgrundes der Wiederholungsgefahr womöglich zumindest bis zur Berufungsverhandlung bleibt, musste in den Pausen nicht sofort in das Gerichtsgefängnis. Die freundlichen und relaxten Wachtmeister blieben vielmehr auf Bitten des Vorsitzenden zehn Minuten länger im Saal. Mein Mandant durfte in der Zeit mit seinen Eltern sprechen.

Auch nach der Urteilsverkündung sorgte der Vorsitzende dafür, dass noch Zeit blieb, um die inzwischen dazugekommene Lebensgefährtin zu umarmen und die kleine Tochter ein paar Minuten auf den Arm zu nehmen.

Das alles klingt fast selbstverständlich, ist es aber ganz und gar nicht. Die Wachtmeister in den meisten Gerichten sind pedantisch hinterher, dass es keine Kontakte zwischen Angeklagtem und seiner Familie gibt. Gerichtsvorsitzende, die ja eigentlich das Sagen in der Hauptverhandlung haben, mischen sich da regelmäßig nicht ein.

So kommt es immer wieder zu herzergreifenden Szenen, wenn weder eine Umarmung noch ein paar Worte zugelassen werden.

Schön, dass es auch mal anders geht.

Urteil gegen Jörg Tauss rechtskräftig

Das Urteil gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss ist rechtskräftig. Tauss war wegen Sicherverschaffens von Kinderpornografie vom Landgericht Karlsruhe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt bestätigt.

Tauss hatte nach den Feststellungen des Landgerichts Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornografieszene. An diese verschickte er mit seinem Mobiltelefon Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornofischen Inhalten. Er erhielt von diesen Personen auch solche Dateien zugesandt.

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung konnten zudem weitere Bild- und Videodateien sowie drei DVDs mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten, die er in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals aufbewahrt hatte, sichergestellt werden.

Tauss verteidigte sich vergeblich damit, er habe in Ausübung seines Bundestagsmandats gehandelt, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet zu gewinnen.

Der Bundesgerichtshof hielt die Revision für offensichtlich unbegründet, so dass nicht mit einer näheren Begründung des Beschlusses zu rechnen ist. Tauss hat schon früher erklärt, dass er auch eine Verfassungsbeschwerde erwägt. Hierfür hätte er nun Gelegenheit.

Stadt Duisburg will nicht streiten

Wir haben heute ein Vergleichsangebot der Stadt Duisburg erhalten, mit dem der Rechsstreit gegen das Nachrichtenblog xtranews beendet werden könnte. Die Stadt Duisburg hat den Machern von xtranews gerichtlich untersagen lassen, Anlagen zu einem Gutachten über die Loveparade im Original zu veröffentlichen (Vorgeschichte). Gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Kölne habe ich gemeinsam mit meinem Kölner Kollegen Dominik Boecker Widerspruch eingelegt. Die Sache sollte am 8. September 2010 verhandelt werden.

Das Vergleichsangebot, welches auch gleich auf der Homepage der Stadt verkündet wurde, geht in die richtige Richtung. In der Tat entspricht es weitgehend dem, was wir uns auch von unseren Mandanten als Verhandlungsmasse für Vergleichsgespräche erbeten hatten. Danach darf auch xtranews die Dokumente veröffentlichen, sofern personenbezogene Daten geschwärzt werden. Wir waren mit den Machern von xtranews schon früh einig, dass dies bei der Erstveröffentlichung ohnehin hätte gemacht werden können – und sollen. Wir hätten jedenfalls dazu geraten und xtranews wäre dem Rat auch gefolgt.

Erfreulich ist auf jeden Fall, dass sich die Stadt Duisburg in der Sache bewegt. Noch vor einer Woche hatte es geheißen, die einstweilige Verfügung gegen xtranews solle weiter durchgesetzt werden. Und das, obwohl die Dokumente längst auf etlichen anderen Servern abrufbar sind, unter anderem auch bei WikiLeaks.

Die Stadt Duisburg weist nun nochmals darauf hin, es sei ihr von Anfang an nur um den Datenschutz für ihre Mitarbeiter gegangen. Ob das so war, wollen wir nicht beurteilen. Wir wollen aber festhalten, dass die einstweilige Verfügung nicht aus Gründen des Datenschutzes erlassen wurde. Im Gegenteil. Dieses Argument scheint dem Landgericht Köln zunächst nicht tragfähig genug gewesen zu sein, um eine einstweilige Verfügung zu erlassen.

Die Stadt Duisburg hat, soweit dies aus der Gerichtsakte ersichtlich ist, noch „nachbessern“ müssen. Schließlich ist die einstweilige Verfügung ergangen, weil sich die Stadt Duisburg darauf berief, ihre Anwälte hätten an der Zusammenstellung der Unterlagen ein Datenbankrecht erworben und dieses an die Kommune abgetreten. Das ist Urheberrecht, nicht Datenschutzrecht.

Natürlich kann man wie immer darüber streiten, ob und inwieweit man vergleichsbereit sein sollte. Ich bin stets dafür, wenigstens mal an geöffnete Türen heranzutreten und zu schauen, wie grün die Landschaft dahinter ist.

Wir haben mit dem Vergleichsvorschlag nun die Situation, dass die Stadt Duisburg xtranews die Veröffentlichung der Unterlagen nicht weiter komplett untersagen will, so wie es mit der einstweiligen Verfügung geschehen ist. (Zur Klarstellung: Die Verfügung beinhaltet ein komplettes Verbot der Veröffentlichung.) Xtranews dürfte bei einer Einigung also die Dokumente ins Netz stellen und somit Informationen liefern, an denen es ein öffentliches Interesse gab und gibt. Mehr haben die Macher nie gewollt.

Natürlich könnte man jetzt traurig sein, dass es vielleicht keine Präzedenzentscheidung über die Anspruchsgrundlage gibt. Allerdings ist das Argument mit der Datenbank nun wirklich, um es vorsichtig zu sagen, ziemlich exotisch. Mit Nachahmern ist nicht unbedingt zu rechnen. Außerdem ist es nicht Aufgabe von xtranews, einen Rechtsstreit um akademische Fragen und für mögliche künftige Betroffene zu führen. Zumal Gerichte häufig auch allergisch reagieren, wenn zwar in der Sache eine Einigung greifbar ist, aber nur aus Prinzip weiter gestritten wird. Von der Frage, ob die Portokasse bei einem derzeitigen Streitwert von 50.000 Euro durch die Instanzen reicht, mal ganz zu schweigen.

Wir werden xtranews also raten, sich mit der Stadt Duisburg zu einigen.
Umso eher werden die Dokumente auch wieder bei xtranews stehen. Dort, wo sie zuerst zu lesen waren.

Die Frage der Kosten wird bei xtranews bereits diskutiert. Auch wenn es natürlich immer nach einem Kuhhandel aussieht, ist es naheliegend und auch üblich, sich in so einer Situation darauf zu verständigen, dass jede Seite ihre Kosten selbst trägt.

Als Alternative könnte man auch dem Gericht die Entscheidung über die Kosten anvertrauen. Allerdings würde dies dazu führen, dass der Prozess im luftleeren Raum weiter geführt werden müsste, nur um das Gericht wegen der Kosten davon zu überzeugen, dass die eigene Seite 100 % richtig liegt und die andere nicht.

Solche reinen Kostenentscheidungen sind ein Lotteriespiel. Das Gericht muss nämlich nur überschlägig erklären, welche Seite am Ende vermutlich von ihm Recht bekommen hätte. So ein Alles oder Nichts kann sich eigentlich keine der beiden Seiten wünschen.

Ich habe bereits mit den Anwälten der Stadt Duisburg gesprochen. Es sind noch Details auf beiden Seiten zu klären. Ob und wie wir zusammenkommen, wird sich Anfang der Woche entscheiden.

Dann besteht Anlass zur Sorge

Hamburger Polizisten haben einen Brandbrief verfasst. Die Morgenpost druckt ihn ab. Der Brief ist ganz schön lang, besteht aber nur aus vier Sätzen. Einer dieser Sätze ist so unglaublich süß, dass ich ihn auch hier gern veröffentlichen möchte:

Wenn es weder zu Nachdenklichkeit, zu Einsicht noch zu Selbstkritik – geschweige denn zu Änderungsbereitschaft – führt, wenn oberste Gerichte Entscheidungen und Handlungen der Behördenleitung und Polizeiführung mehrfach als verfassungswidrig bezeichnen (Videoüberwachung, Online-Durchsuchung, Kennzeichenlesegerät, Laufbahnverlaufsmodell) in Fortsetzung Schillscher Tradition mit einer Gewerkschaft und einem Berufsverband ein Kartell des Schweigens über Probleme der inneren Sicherheit und die Verfasstheit der Polizei besteht, in panischer Angst vor kritischer Berichterstattung der Medien kein Problem und kein Missstand intern mehr diskutiert wird und z.B. schwierige Großeinsätze aus dieser Angst heraus nicht mehr selbstkritisch nachbearbeitet werden, von Schill über Nagel bis Ahlhaus fragwürdige Machtkonzentration betrieben wird, die jede Form der kooperativen Führung zwar noch lehren lässt, sich aber nicht schämt, sie in der Polizei mit Füßen zu treten und Mitarbeiter und mittlere Vorgesetzte als widerspruchslose Befehlempfänger herabzuwürdigen, Amts- und Behördenleitung sich mehr Gedanken über die Beschaffung von Pferden, als über die Zukunftsfähigkeit der Polizei machen und nicht davor zurückschrecken, die Öffentlichkeit über die Kosten und die tatsächliche Nutzungsmöglichkeiten der Reiterstaffel zu täuschen, zu Zwecken der persönlichen Denkmalpflege ein Kriminalmuseum eingerichtet und ausgestattet werden soll, dass haushaltsrechtlich fraglich ist und mit den Sparzwängen im Haushalt nicht vereinbar ist, die Koalition die im Koalitionsvertrag vorgesehene Überprüfung der Schillschen/Nagelschen Organisationstrukturen dem parteipolitischen Machtgeschacher opfert, eine Regierungspartei die Polizei als ihr Eigentum betrachtet und behandelt und die andere Partei zwar über aber nicht mit der Polizei redet und im Übrigen keinen Anspruch auf Mitgestaltung erhebt, dann besteht Anlass zur Sorge um die Zukunftsfähigkeit der Polizei Hamburg, die Qualität der polizeilichen Arbeit und vor allem um die demokratische Werthaltung der Polizisten.

Quelle / via

Einladung zur Willkür

Die heute in der Regierung verabredete Neuregelung der Sicherungsverwahrung bezeichnet der Innenminister als „politische Lösung“. Eine juristische, gar sorgfältig am Grundgesetz orientierte kann kann es nicht sein, wenn ich folgendes Teilvorhaben lese:

Die Sicherungsverwahrung soll künftig auch für Ersttäter angeordnet werden können.

Bislang kommt die Sicherungsverwahrung frühestens ins Spiel, wenn jemand bereits mehrere Vorstrafen hat. Bei leichteren Delikten bedarf es zweier Vorstrafen, bei schweren Straftaten kann auch eine Vorstrafe reichen. Zwischen der aktuellen Tat und der letzten Verurteilung dürfen im Regelfall außerdem höchstens fünf Jahre liegen.

Eine Sicherungsverwahrung aus dem Stand heraus gibt es bislang nur für unentdeckte Serientäter, die sofort mit mehreren Verurteilungen (eine davon mindestens zu drei Jahren) einsteigen. Praktische Anwendung dieser Vorschrift: nahe null.

Wie man unschwer erkennen kann, hat der Gesetzgeber einige Hürden aufgestellt, bevor Menschen – möglicherweise lebenslang – weggesperrt werden können, nachdem sie ihre Strafe verbüßt haben. Es geht, wohlgemerkt, bei der Sicherungsverwahrung nicht um Bestrafung für begangene Taten. Sondern darum, die Gesellschaft vor als gefährlich eingestuften Verurteilten künftig zu schützen.

Dazu schauen Psychiater in die Köpfe der Betroffenen und geben eine Prognose darüber ab, ob sie gefährlich sind und künftig Straftaten begehen werden. Das ganze hat also was von Wahrsagerei, wenn auch mit wissenschaftlichem Anstrich. Wie überall im Leben, reicht die Qualität solcher Prognosen, unabhängig vom Ergebnis, von höchster, wenn auch immer noch extrem fehleranfälliger Güte bis zu grottigem Gefasel Marke AstroTV.

Schon wegen der an sich von Menschen nicht lösbaren Aufgabe, künftiges Verhalten anderer mit akzeptabler Zuverlässigkeit vorauszusagen, gibt es guten Grund, die Sicherungsverwahrung nicht zum Alltagsinstrument verkommen zu lassen. Jeder zu Unrecht Sicherungsverwahrte erlebt das schreiendste Unrecht, das ihm der Staat überhaupt antun kann – jedenfalls seit Abschaffung der Todesstrafe.

Nicht ohne Grund hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland den Vorwurf gemacht, hier ein wenig realitätsblind zu sein. Auch wenn die Sicherungsverwahrung bei uns als Prophylaxe bemäntelt wird, bleibt sie für den Betroffenen eine Strafe.

Nachdem man schon die Sicherungsverwahrung für Jugendliche eingeführt hat, will man jetzt also auch schon Gefährlichkeitsprognosen für Ersttäter wagen. Es könnte dann also bei jemanden, der erstmals vor Gericht steht, zu einer Freiheitsstrafe von, sagen wir, fünfeinhalb Jahren kommen, kombiniert mit einem faktischen Lebenslang namens „Sicherungsverwahrung“ aufgrund plausibel klingender Gefährlichkeitsprognose.

Das ist schauerlich. Zumal der nächste Schritt dann auch nicht mehr weit sein dürfte. Was ist denn mit Verdächtigen, die vielleicht nicht überführt werden konnten und einen Freispruch zweiter Klasse erhalten? Sollte da nicht auch mal ein Psychiater drüber schauen? Von da wäre es dann auch nur noch ein Hops, die Sicherungsverwahrung von der Strafverfolgung aufs Tätigkeitsfeld Gefahrenabwehr zu übertragen.

Den nächsten Gedanken kann man schon formulieren: Ist die beste Prophylaxe nicht das vorbeugende Wegschließen? Bevor überhaupt jemand zu Schaden gekommen ist, und sei es nur die Deutsche Bank? (Ja, es gibt nach geltender Rechtslage auch Sicherungsverwahrung für Vermögensdelikte.)

Ich nehme an, die Idee des Wegsperrens für Ersttäter wird aus zwei Quellen genährt. Einmal ist es der Wunsch des „Volkes“, (Sexual-)Straftäter als Monster zu sehen, für die Menschenrechte und Verfahrensregeln nicht zu gelten brauchen. Eine Sicht der Dinge, die uns ethisch ins Frühmittelalter zurückkatapultieren würde. Wem’s gefällt…

Zum anderen kommt wohl eine neue Idee der Politik ins Spiel, die in Wirklichkeit eine alte, drängende Forderung aus der Praxis ist: Danach soll die Sicherungsverwahrung aus den Gefängnissen herausgelöst und humaner gestaltet werden. Davon sollte man sich aber nicht benebeln lassen. Eingesperrt bleibt Freiheitsentzug, daran ändern auch das Türschild mit der Aufschrift „Wohngruppe“ und das Notebook mit Internetzugang nichts.

Wen das nicht erweicht, der sollte zumindest an die Missbrauchsmöglichkeiten denken. Sicherungsverwahrung für Ersttäter lädt zur Willkür ein. Nicht nur bei politisch angehauchten Verfahren. Sie wäre auch ein treffliches Mittel zur Geständniserpressung.

Ich glaube nicht daran, dass unsere Richter durchweg so gut sind, um der Versuchung eines so ungeheuerlichen Machtmittels geschlossen zu widerstehen. Man darf es ihnen deshalb nicht in die Hände geben.

Selbst schuld

Stellen Sie sich vor, Sie werden einer Straftat beschuldigt. Bei der Vernehmung auf der Wache, wohin man sie in Handschellen gebracht hat, zeigen Sie sich wenig kooperativ. Sie sagen nichts und behaupten frech, das wäre ihr gutes Recht. Der Polizeibeamte haut ihnen mit dem Telefonbuch auf den Hinterkopf. Sie schreien nicht nur vor Schmerz, sondern haben auch Angst. Deshalb sagen Sie aus und belasten sich selbst.

Später entscheidet ein Gericht, Ihr Geständnis ist verwertbar. Begründung: Natürlich hat sich der Beamte falsch verhalten. Aber statt auszusagen, hätten Sie auch nach seinem Vorgesetzten fragen und sich bei diesem beschweren können. Der Chef hätte dem brutalen Beamten wahrscheinlich sofort die Dienstmarke weggenommen.

Eine unmögliche Argumentation. Es gibt aber Richter, die in so eine Richtung denken. Sie sitzen zum Beispiel am Oberlandesgericht Düsseldorf und hatten über die Klage eines Gefangenen zu entscheiden. Der musste drei Monate mit einem anderen Inhaftierten in einer Gemeinschaftszelle in Duisburg-Hamborn ausharren. Auf 8,3 Quadratmetern; die Toilette war nur durch einen Sichtschutz abgetrennt.

Es gibt schon etliche Urteile zu der Frage, wie viel Platz einem Gefangenen zustehen muss. 4,15 Quadratmeter sind jedenfalls zu wenig.

Das sahen wohl auch die Düsseldorfer Richter. Trotzdem fanden sie einen Dreh, dem Gefangenen die an sich fällige Entschädigung zu versagen. Der Mann, so stellten sie einfach fest, ist eigentlich selbst schuld an seiner menschenunwürdigen Unterbringung.

Das Verhalten des Gefangenen belege nämlich, dass er seine Situation nicht als unerträglich empfunden habe. Er habe zwar bei einem Vollzugsbeamten um Verlegung in eine Einzelzelle gebeten. Nachdem nichts geschah (vermutlich wurde der Mann abgebügelt), hat er sich weder an die Gefängnisleitung gewandt noch eine Beschwerde bei Gericht erhoben.

Hätte er das gemacht, so die Richter am Oberlandesgericht, wäre er in eine Einzelzelle verlegt worden. Es sei nämlich davon auszugehen, dass die Anstaltsleitung auf eine entsprechende Beschwerde reagiert hätte.

Meine Erfahrung mit der Leitung von Gefängnissen ist, dass im Zweifel mit nichts zu rechnen sein sollte, was einem Gefangenen nützt. Aber davon mal abgesehen, wieso wird eine Unterbringung erst menschenunwürdig, wenn sich der Betroffene dagegen wehrt? Ist es nicht Aufgabe der Justizverwaltung, Hafträume grundsätzlich menschenwürdig zu gestalten? Sind Menschenrechtsverletzungen plötzlich keine Menschenrechtsverletzungen mehr, bloß weil das Opfer den Mund nicht aufmacht oder Eingaben schreibt? Ist Erdulden eines menschenunwürdigen Zustandes etwas, das als Billigung ausgelegt werden kann?

Wer von einem Gefangenen wie selbstverständlich energischen Protest und sogar Rechtsmittel verlangt, weiß schlicht nichts von der Realität im Knast und besonders von den Gewaltverhältnissen dort. Oder, schlimmer, er verschließt die Augen davor.

Die Na-siehst-du-selbst-schuld-Spirale lässt sich übrigens beliebig weiter drehen. Als nächstes könnte man von einem Gefangenen ja noch verlangen, dass er sich nicht nur bei der Anstaltsleitung und beim Landgericht beschwert, sondern auch mindestens bei drei Tageszeitungen und zwei Fernsehsendern.

Bin mal gespannt, ob das Argumentationsmuster des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anhänger findet. Dann viel Spaß mit dem Rechtsstaat, falls unser Eingangsfall mal Wirklichkeit werden sollte.

(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.8.2010, Aktenzeichen I 18 U 21/10)

Schweigen ist böse. Nicht.

Mit deutlichen Worten ruft das Kammergericht Berlin einen Bußgeldrichter am Amtsgericht Tiergarten zur (Strafprozess-)Ordnung. Der Richter hatte und hat möglicherweise Probleme damit, dass Betroffene von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

So fand sich in seinen Entscheidungen zum Beispiel die Formulierung, wonach bei einem Betroffenen sein „Versuch…, dadurch die Aufklärung des Sachverhaltes zu verhindern oder zumindest zu erschweren, dass er sich zur Sache nicht einließ, … gescheitert ist“.

Hierzu das Kammergericht:

Seine Berufung auf das Schweigerecht, auf das der Tatrichter ihn zuvor hingewiesen hatte, wird damit als Mittel gewertet, dem etwas Ungehöriges anhaftet, weil es darauf abzielt, die Aufklärung des Sachverhaltes durch das Gericht zumindest zu erschweren. Diese Wertung lässt besorgen, dass der Tatrichter das dem Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare entstammende Recht zu schweigen, das zu den elementaren Wesensmerkmalen eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehört, nicht als solches ansieht, sondern als unlauter und seine Tätigkeit unnötig erschwerend begreift.

Da er zugleich die Geldbuße gegenüber der – auch bei der höheren Geschwindigkeitsüberschreitung maßgeblichen – Regelbuße des Bußgeldbescheides verdoppelte, liegt die Annahme nahe, dass er hierbei eben dieses prozessuale Verhalten des Betroffenen zu dessen Lasten berücksichtigt hat.

Dieser Fehler, so wird betont, sei den Richtern schon aus früheren Verfahren bekannt. Deshalb haben sie die Rechtsbeschwerde zugelassen und das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben.

(Link zum Beschluss des Kammergerichts)

Sportlich im Dienst

Ein law blog – Leser bekam den wahrscheinlich sportlichsten „Dienstwagen“ der Stadt Düsseldorf zu Gesicht. Sonntags auf der A 3. Es handelt sich um einen Mitsubishi Lancer Evolution. Das Auto ist nicht gerade untermotorisiert und, sozusagen, eine noch lebendige Rallye-Legende. Auch die englische Polizei setzt auf diese Fahrzeuge, wenn sie auf Autobahnen Verkehrsrowdys jagt.

Der Bolide mit dem Kennzeichen D – 939 dürfte in der Lage sein, sogar den Dienstwagen des Oberbürgermeisters abzuhängen. Das Stadtoberhaupt ist übrigens optisch durchweg bescheidener. Seine Limousine hat weder Sportfelgen noch Spoiler oder Hosenträgergurte.

Was wir Düsseldorfer allerdings trotzdem schlucken müssen, ist die für Arglose, zu denen ich eingestandermaßen auch bis vorhin zählte, wohl unvermeidliche Frage, wenn das Auto auf „Dienstfahrt“ ist: Was ist das eigentliche für eine Prolltown, in der Angestellte oder Beamte auf solche Karossen öffentliche Nummernschilder pappen dürfen?

Eine Antwort fiel mir zunächst nicht ein. Dank der Leserkommentare gibt es aber doch eine Erklärung: Die Neunerkennzeichen sind bzw. waren bis zu einem gewissen Zeitpunkt für Diplomatenfahrzeuge registriert. Das Nummernschild hat, trotz des Buchstabens „D“, nicht direkt mit der Stadt Düsseldorf zu tun, sondern gehört wohl zu einer konsularischen Vertretung.

Wieder was gelernt.

Beim Sachbearbeiter abgestellt

Polizeiarbeit ist für viele ein Synonym für hochprofessionell und effizient. Das ist natürlich grundsätzlich richtig. Allerdings kann halt auch bei allem Perfektionismus mal was daneben gehen. Das zeigen nachfolgende Vermerke:

Vermerk 1: Am xx.xx.2009 vollstreckte ich im Besein des KHK H. … in Vertretung für den krankheitsbedingt abwesenden Sachbearbeiter … den Durchsuchungsbeschluss. Die in der Wohnung beschlagnahmten … Gegenstände wurden zur hiesigen Dienststelle verbracht und im Zimmer des Sachbearbeiters abgestellt.

Nach dessen Genesung wurde bekannt, dass ein schwarzer PC des Beschuldigten nicht auffindbar sei. Daraufhin durchsuchte ich sämtliche betreffenden Dienst- und Asservatenräume sowie die Aufbewahrungsräume des LKA nach dem PC. Die Suche verlief jedoch ohne Erfolg.

Vermerk 2: Der Untersuchungsauftrag wird hiermit korrigiert: Die Auswertung des unter lfd. Nr. 1 verzeichneten PC … schwarz entfällt. Alle anderen Daten bleiben unverändert.

Vermerk 3: Könnte sich der PC schwarz möglicherweise bei der KT befinden?

Vermerk 4: Der schwarze PC konnte nicht aufgefunden werden, auch bei der KT ist dieser nicht vorhanden.

Vermerk 5: Die Auswertung von 324 CD / DVD, 52 Disketten, 2 SD-Speicherkarten sowie Micro-SD-Karte der Sony-Digitalkamera wird nächstmöglich beginnen.

Mittlerweile liegt auch der Abschlussbericht vor:

Auf keinem der ausgewerteten Datenträger befinden sich beweiserhebliche Dateien.

Momentan spricht alles für eine Einstellung wegen fehlenden Tatverdachts. Nur mein Mandant weiß, ob sich das ändern würde, sollte sein schicker schwarzer High-End-PC wieder auftauchen. Womit ich nach etlichen Monaten allerdings nicht mehr rechne.

Es musste davon ausgegangen werden

Einsatzbericht:

Aus der Wohnung konnten Stimmen verschiedener Personen vernommen werden. Da davon ausgegangen werden musste, dass Beweismittel auf Klingeln oder Klopfen an der Wohnungstür vernichtet würden, wurde die Wohnungstür durch die o.a. Beamten um 14:34 Uhr gewaltsam geöffnet und die Wohnung betreten.

Die Wohnungstür wurde dadurch beschädigt. Der Rahmen der Tür löste sich leicht vom Putz. Weiterhin wies die Papp-Wabenstruktur der Tür ein etwa 50 x 50 cm großes Loch auf. Der Metallschlosskasten war verbogen.

Ein erfolgreicher Tag. Jedenfalls für den später gerufenen Schlüsseldienst. Der durfte nämlich auf Steuerzahlerkosten alles wieder richten.

Zuverlässig und gewissenhaft

Richter tendieren dazu, Beamten zu glauben. Jedenfalls im Zweifel, wenn die Aussage des Staatsdieners gegen die eines, mitunter auch mehrerer, „normalen“ Bürgers steht. In hohem Maße genießen solches Vertrauen jene Mitarbeiter, die für Geschwindigkeitskontrollen auf unseren Straßen zuständig sind.

Da werden Einwände gern mit der Begründung abgeschmettert, der Beamte sei dem Gericht aus früheren Verfahren als zuverlässig und gewissenhaft bekannt. Die Richter am Oberlandesgericht Stuttgart haben diese Floskel offensichtlich ein paar Mal zu oft gelesen. In einem aktuellen Beschluss weisen sie darauf hin, dass das Verhalten des Beamten in „früheren Verfahren“ wenig darüber aussagt, ob er auch an seinem Arbeitsplatz zuverlässig und gewissenhaft ist:

Vermutlich beruht diese des Öfteren in Urteilen zu findende Formulierung aber allein darauf, dass das Gericht den betreffenden Zeugen (den Messbeamten) in mehreren Hauptverhandlungen gehört und seinen Angaben jeweils Glauben geschenkt hat. Dies kann richtig oder auch unrichtig gewesen sein. Ein weiter gehender Schluss auf eine personale Eigenschaft des betreffenden Zeugen, seine allgemeine Zuverlässigkeit, kann daraus nicht gezogen werden.

Das pauschale Gütesiegel für Messbeamte würde das Oberlandesgericht Stuttgart nur gelten lassen, wenn sich das Gericht zuvor in einer Reihe von Fällen, zum Beispiel in unangekündigten Stichproben, tatsächlich von der Vorgehensweise des Ordnungshüters und seinem Verhalten bei Messungen informiert hätte.

Von richterlichen Kontrollbesuchen an den städtischen Radarfallen habe ich noch nichts gehört.

Im entschiedenen Fall halfen die Erwägungen dem Betroffenen nicht, da das Urteil später doch noch konkrete Argumente enthielt, die gegen Fehler des Verantwortlichen sprachen. Sollten es Richter aber wie häufig bei der Floskel belassen, können ihnen die goldenen Worte aus Stuttgart künftig entgegengehalten werden.

(Quelle des Links)

Stadt Duisburg ./. xtranews wird verhandelt

Per einstweiliger Verfügung hat die Stadt Duisburg, vertreten durch ihren Oberbürgermeister Adolf Sauerland, der Duisburger Nachrichtenseite xtranews verboten, Dokumente zur Loveparade-Katastrophe zu veröffentlichen.

Konkret geht es um die Anlagen, welche zu einem Gutachten gehören, mit dem sich die Stadt Duisburg von ihrer möglichen Verantwortung für 21 Tote und hunderte Verletzte reinwaschen will. Das Gutachten hat die Stadt Duisburg auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Originaldokumente, die im Zwischenbericht erwähnt sind und aus denen sich die Schlussfolgerungen ergeben, wollte die Stadt Duisburg allerdings als „nicht öffentlich“ behandeln.

Die Papiere waren dann zuerst auf xtranews anzuschauen, was die Stadt Duisburg vom Landgericht Köln verbieten ließ. Hintergründe habe ich hier geschildert.

Auf den Widerspruch von xtranews hin hat das Landgericht Köln jetzt eine mündliche Verhandlung anberaumt. Der Termin ist erfreulich früh, nämlich am Mittwoch, 8. September 2010, 12.30 Uhr, im Sitzungssaal 0222. Das Landgericht Köln ist an der Luxemburger Straße 101.