Ein wichtiges, vielleicht sogar grundlegendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin gefällt. Danach darf die Polizei bei Demonstrationen nicht ohne konkreten Verdacht Videoaufnahmen machen. Das anlasslose Filmen der Demonstranten sei ein nicht gerechtfertigter Grundrechtseingriff. Bürger würden dadurch abgeschreckt, ihr Demonstrationsrecht wahrzunehmen.
Geklagt hatte, so berichtet heise online, der Teilnehmer an einer Antiatomdemonstration im September letzten Jahres. Die Berliner Polizei führte den Protestzug mit einem Kleintransporter an, von dessen Dach aus mit mehreren Kameras gefilmt wurde.
Aus der Zusammenfassung bei heise online:
Das Verwaltungsgericht stellte im Bezug auf die Anti-Atom-Demo nun fest, dass der einzelne Teilnehmer bei einer Beobachtung der Versammlung im „Kamera-Monitor-Verfahren“ damit rechnen müsse, aufgezeichnet und registriert zu werden. Dies könne ihn vom Begleiten einer entsprechenden Veranstaltung abschrecken oder zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden. Durch diese Einschüchterung könnte mittelbar auf den Prozess der Meinungsbildung und demokratischen Auseinandersetzung eingewirkt werden.
Das Versammlungsrecht erlaube Aufnahmen aber nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Demonstrationsteilnehmer erheblich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Die Berliner Polizei soll ihre Aufnahmen bislang damit gerechtfertigt haben, sie seien zur Einsatzlenkung und für die Verkehrssicherheit erforderlich.
(Verwaltungsgericht Berlin, VG 1K 905.09)