In Deutschland gibt es bis heute keine verbindliche Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Eine solche Kennzeichnung hilft aber, Polizisten zu identifizieren, wenn es zu rechtswidrigen Übergriffen gekommen ist. Die Polizei ist mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, deren Wahrnehmung für den betroffenen Bürger fast immer einen Eingriff in seine Grundrechte bedeuten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher die deutschlandweite Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten.
Polizeiliche Maßnahmen, so der DAV, müssten überprüft werden können. Dies sei Voraussetzung für einen Rechtsstaat. Überdies entspreche die Kennzeichnungspflicht dem Selbstverständnis einer Polizei, die sich als bürgernah versteht und den Bürgern offen, kommunikativ und transparent entgegen tritt.
„Die Identifizierung des einzelnen Polizisten ermöglicht einen effektiven Rechtsschutz von Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch Maßnahmen von Polizeibediensteten in ihren Rechten verletzt sehen“, sagte Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Vorsitzende des Ausschusses für Gefahrenabwehrrecht des DAV.
Dadurch werde die Kontrolle und Sanktionierung des polizeilichen Handelns überhaupt erst ermöglicht. „Eine Kennzeichnungspflicht trägt zur nachhaltigen Vertrauensbildung zwischen Bürgern und Polizei bei“, so Sandkuhl. Dieses Vertrauen sei dann hergestellt, wenn klar sei, dass rechtswidrige Übergriffe nicht im Schutze der Anonymität begangen werden könnten und auch polizeiliches Handeln damit überprüfbar sei.
Dass es Anlass zu Kontrolle und Überprüfung der Handlungsweise der Polizei geben kann, vermerkt nicht zuletzt Amnesty International im jüngsten Deutschlandbericht mit dem Titel „Täter unbekannt“. Im Zuge von polizeilichen Einsätzen bei Demonstrationen und Großveranstaltungen werden laut DAV immer wieder Vorwürfe von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf Einzelne laut. Bei fehlenden Identifizierungsmöglichkeiten blieben Straftaten durch Beamte ungesühnt.
Der DAV fordert deshalb die Innenminister der Länder auf, sich für eine gesetzliche Ausweis- und Kennzeichnungspflicht von Polizisten einzusetzen. Gerade in konfliktgeneigten Situationen, in denen von der Polizei auch Zwangsmittel eingesetzt werden können, sollte es auch im Interesse der Polizei selbst liegen, den Bürgern nicht als Teil einer anonymen Staatsmacht entgegenzutreten.
Der immer noch zu hörende Wunsch nach Anonymität konterkariere die Bekenntnisse zu mehr Bürgernähe.