Aus einer Vorladung der Polizei:
Laut Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet. Sie haben versucht, durch die Veränderung der Parkstellung Ihres Fahrzeuges eine Unfallrekonstruktion unmöglich zu machen.
Der Straftatbestand „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ beginnt mit folgenden Worten:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt…
Wer sich nicht vom Unfallort entfernt, begeht also keine Unfallflucht. Manchmal kann, auch für Polizisten und Staatsanwälte, ein Blick ins Gesetz sinnvoll sein – bevor man Ermittlungsverfahren einleitet.