Der Blechschaden war nicht der Rede wert. Dumm nur, dass mein Mandant, ein Gelegenheitskiffer, THC im Blut hatte und einiges dafür sprach, dass der Unfall ohne den Einfluss von Cannabis nicht passiert wäre.
Gut aber, dass die Polizei die Akte erst ans Ordnungsamt geschickt hat. Dort lag sie einige Zeit. Schließlich merkte der Sachbearbeiter, dass eine Straftat in Betracht kam. Also Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Dort schlummerte die Akte wieder. Schließlich war dann doch eine Anklage fertig, und die Sache ging ans Amtsgericht.
Am Amtsgericht lag die Akte wieder. Vermutlich unten in einem ganz großen Stapel, den der Richter abarbeiten mussste. Nach sieben Monaten dann die Hauptverhandlung.
Normalerweise hätte eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum gestanden. Allerdings war mein Mandant jetzt schon weitere sieben Monate unfallfrei gefahren und auch sonst nicht aufgefallen. Damit war quasi belegt, dass er eben nicht ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.
Schön, wenn Richter das auch so sehen. In meinem Fall bliebt es also erst mal bei einem Fahrverbot von drei Monaten. Und auch das kriegen wir womöglich noch weg. Sofern das Landgericht es nicht zu eilig mit der Berufung hat. Dann sind wieder etliche Monate ins Land gegangen, so dass die Rechtfertigung des Fahrverbotes entfallen sein dürfte. Das Fahrverbot soll Warnung und Denkzettel zugleich sein. Je weiter die Tat zurückliegt, umso weniger entfaltet es diese Wirkung.