Lutz B., Vorsitzender Richter am Oberlandesgerichts in Düsseldorf, bislang noch als eigennütziger Temposünder verdächtigt, ist nun doch einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf und damit einer Verurteilung entgangen.
Der 62-Jährige hatte sich, wie berichtet, mit einem spektakulären Urteil ins Gespräch gebracht, das wie zugeschnitten auf seinen eigenen Fall passte: B. hatte einem Autofahrer einen rechtskräftigen Freispruch mit der Begründung attestiert, das Überwachungssystem sei nicht vom Gesetz gedeckt gewesen.
B. selbst war zuvor, so zumindest der anfängliche Vorwurf, in Düsseldorf mit 36 km/h zuviel am Steuer seines Wagens in eine ähnliche Kontrolle getappt. Doch beim zuständigen Amtsrichter und einem Gutachter der Düsseldorfer Gerichtsmdedizin gab es Zweifel an der Täterschaft. Ein Navigationsgerät im Fahrzeug hat ein klares Beweisfoto verhindert – zu sehen sind nur Haaransatz und Kinn.
Der zuständige Amtsrichter hat deshalb, mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren sang- und klanglos beendet. Auf Kosten der Staatskasse. Seine Anwaltskosten muss Lutz B. allerdings selbst tragen.
Eine Konsequenz bleibt. B. darf am Oberlandesgericht nicht mehr quasi in eigener Sache entscheiden. Die Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten – die Rechtsprechung also auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen – ist ihm entzogen worden. (pbd)