Wenn Ermittlungsbehörden Computer auswerten, gibt es große Schwankungen. Sowohl beim Sachverstand als auch bei der Gründlichkeit.
Positiv stach für mich jetzt eine Auswertung des Landeskriminalamtes Brandenburg heraus, die aufgefundenes Material nicht ausnahmslos über einen Kamm schor. So kennzeichnete der Auswerter Dateien, die sich in temporären Verzeichnissen befanden. Außerdem solche, die gelöscht waren.
Interessant sind die Definitionen für beide Kategorien:
– Temporäre Verzeichnisse dienen Programmen zum automatischen Zwischenspeichern von Daten ohne aktives Handeln des Anwenders.
– Als gelöschte Dateien gelten solche, die nicht im Papierkorb (z.B. Ordner „Recycler“) stehen, sondern bereits aus diesem entfernt sind.