Die Gefahren sozialer Netzwerke werden allerorten beschworen. Heute konnte ich am Landgericht live erleben, wie Inhalte auf Facebook plötzlich zum Prozessthema werden.
Ich vertrete den Nebenkläger. Ein junger Mann, der von anderen heftig gemangelt worden ist – Lebensgefahr inklusive. Seine Kontrahenten müssen sich jetzt wegen Erpressung und Körperverletzung verantworten.
Für die Gegenseite gehört es zum Repertoire, das Opfer möglichst schlecht aussehen zu lassen. Offenbar gilt das -aus meiner Sicht freilich nur wenig aussichtsreiche – Motto: Wenn Kriminelle einen (Klein-)Kriminellen verdreschen und bedrohen, ist das doch nur halb so schlimm.
So kam also das Video ins Spiel, das meinen Mandanten angeblich dabei zeigen soll, wie er großkotzig aus seinem Leben erzählt. Anspielungen auf Drogen eingeschlossen. Auf Facebook soll das Video aufgefunden worden sein, allerdings nicht im Account meines Mandanten.
Nun ja, zur sofortigen Vorführung auf dem Verteidiger-Laptop kam es dann doch nicht. Ich widersprach und bat darum, aus dem Überraschungsbeweismittel doch ein ganz normales zu machen. Immerhin wissen weder mein Mandant noch ich genau, was da präsentiert werden soll. Und ob es nicht vielleicht sogar Gründe gibt, der Verwertung zu widersprechen.
Jetzt muss das Video erst mal ins Verfahren eingebracht werden. Das heißt, der Verteidiger schickt das Video ans Gericht, sofern er denn noch will. Von dort geht es an die Beteiligten. Mit der Möglichkeit, sich noch vor der Hauptverhandlung eine Meinung zu bilden. Und, was für uns natürlich ganz wichtig ist, eine mögliche Erklärung zum Kontext des Filmchens parat zu haben, statt bei einer Adhoc-Vorführung möglicherweise kalt erwischt zu werden. Ist ja auch nicht immer alles ernst gemeint, was junge Leute auf Facebook und Youtube so erzählen.
Wer weiß, vielleicht suche ich sogar noch ein paar augenfällige Beispiele raus…
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)