In den Rechtsbehelfsbelehrungen von Behörden, zum Beispiel der Stadt Düsseldorf, heißt es noch:
Die Klage ist … schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten zu erheben. Wird die Klage schriftlich eingereicht, so empfiehlt es sich, sie in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Tatsächlich scheint das zuständige Verwaltungsgericht Düsseldorf schon etwas weiter. In der Eingangsbestätigung von Rechtsmitteln, welche die meisten vermutlich brav kopiert und dreifach eingereicht haben, informiert das Verwaltungsgericht:
Alle Schriftsätze nebst Anlagen sollen nur einfach eingereicht werden, denn an anwaltlich vertretene Beteiligte und Behörden leitet das Gericht Schriftsätze und Anlagen per Telefax weiter.
Aber vielleicht ist die Klageschrift ja ein besonderer Schriftsatz. Oder so.